Wien - Jeder fünfte Online-Anbieter stellt sich im Internet
nicht ausreichend vor, vor allem Strukturvertriebs- und
Gesundheits-Anbieter im Web sind "sehr schlampig" bei der Angabe von
Firmeninfos. Dies geht aus einer
aktuellen Überprüfung der Arbeiterkammer Wien bei 107
österreichischen Internet-Anbietern hervor. Die Konsumenten bräuchten
Sicherheit beim Shoppen im Internet, daher müssten sich alle
Unternehmensinfos direkt auf der Startseite befinden oder ein
deutlicher Link auf der Startseite angebracht sein, betont die AK.
Die AK fordere den zuständigen Justizminister Dieter Böhmdorfer
(F) auf, die anonymen Anbieter zu überprüfen und bei Nichteinhaltung
der Vorschriften zu sanktionieren. Bei einem Verstoß gegen die
Informationspflichten könnten die Behörden den Anbieter zunächst
auffordern, die Infos anzugeben oder auch sofort eine Strafe bis zu
3.000 Euro verhängen.
Fernabsatz- bzw. E-Commerce-Gesetz
Nach dem seit 1. Jänner 2002 geltenden Fernabsatz- bzw.
E-Commerce-Gesetz müssten im Web der Firmenname, die
Niederlassungsadresse und die Kontaktmöglichkeiten genannt werden,
streicht die AK hervor. Meist fehlten bei Firmenangaben im Internet
aber Adresse, Telefonnummer und Firmenname. Bei einem Drittel der
Sites mit Anbieterinformationen seien diese Infos schwer zu finden,
da sie etwa bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Lieferbedingungen oder bei der Garantie "versteckt" seien.
Mangelhafte Informationen auf Homepages gebe es bei
Strukturvertriebs- oder Gesundheitsartikel-Anbieter, aber auch bei
einem Fünftel der Buchhändler. Meist handle es dabei um Filialketten,
bei denen nicht gekennzeichnet sei, welcher Filialbetrieb nun der
Vertragspartner bei einer Bestellung sei.
Keine Geheimnisse hingegen hätten Supermärkte,
Naturprodukthersteller, Pizzaservice und Weinvertriebsfirmen. Auch
bei den Bekleidungsgeschäften sowie Elektronik- und Computerhändlern
sei die Anbieterkennzeichnung großteils in Ordnung.(APA)