Wien - Nach schwierigen Verhandlungen konnte am vergangenen Donnerstag der neue Kollektivvertrag für die Beschäftigten in Sparkassen abgeschlossen werden. Die GPA-Frauen freuen sich, dass es im neuen Sparkassenkollektivvertrages gelungen ist, erstmals explizit das Prinzip der Chancengleichheit zu verankern. Damit sei signalgebende Wirkung auch für andere Branchen gegeben und ein entscheidender Schritt zur umfassenden Gleichstellung von Frauen erreicht. Die Frauenbeauftragte des Bundesausschusses Sparkassen und neue Wiener GPA-Frauenvorsitzende, Ilse Fetik, sieht im Abschluss vor allem einen klaren Handlungsauftrag an die Dienstgeberseite: "Gleiche Chancen und gleiche berufliche Rahmenbedingungen lassen sich nun nicht mehr auf unverbindliche Zielvorgaben reduzieren, sondern sind als verpflichtende Basis festgeschrieben. Die GPA-Frauen werden deren Umsetzung nun umgehend und mit Nachdruck einfordern." Beschlüsse Konkret legen sich im neuen Sparkassen-Abschluss beide Vertragspartner auf das Ziel fest, über das gesetzliche Maß hinaus eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten. Gleichzeitig ist die Verpflichtung vorgesehen, aktiv zur Sicherung der Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb beizutragen. Dafür sollen insbesondere Frauenförderprogramme und Maßnahmen zur beruflichen Entwicklung von Frauen in den Sparkassen unterstützt werden. Weitere, insbesondere für Frauen maßgebliche neue Inhalte sind auch etwa im Hinblick auf die Gestaltung des Bildungsbereiches gegeben. Für neue Bildungsinhalte wurde dabei eine Evaluierungsphase vereinbart, in deren Rahmen insbesondere frauenspezifische Auswirkungen erhoben werden sollen, etwa unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Probleme in Verbindung mit Bildungsorten oder die Auswirkungen von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auf die vorhandene Einkommensschere zwischen Frauen und Männern. Beschlossen wurden außerdem Maßnahmen zum Ausgleich so genannter Minderperformance-Probleme bei Betriebspensionen im Rahmen von Pensionskassen, inklusive einer Regelung zum Ausgleich von Härtefällen. Im Rahmen einer Evaluierung wird dabei besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen für Frauen gelegt, die bedingt durch geringere Zeiten der Berufstätigkeit und niedere Durchschnittseinkommen von vergleichsweise schlechteren Erträgen besonders betroffen sind. Teilzeitproblematik Ein wichtiges Handlungsfeld sieht Bundesausschuss-Frauenbeauftragte Fetik zukünftig vor allem bei der Gestaltung der Teilzeitproblematik. Recht auf Teilzeit, Gleichbehandlung von Teilzeit- und VollzeitmitarbeiterInnen bei der Bemessungsgrundlage für KV-Pensionskassenbeiträge sowie bei der Einstufung in das Gehaltsschema seien dabei wichtige Verhandlungsthemen. Zwar würden die Arbeitgeber hier Anerkennung für die Argumente von Gewerkschaftsseite zeigen, lassen aber diesbezüglich noch Abschlussbereitschaft vermissen. In Umsetzung der Ergebnisse aus der Globalrunde Finance wurde eine dauerwirksame Erhöhung aller Schemata um 2,5% plus eine Zahlung von weiteren Euro 5,50 vereinbart. Damit ist eine durchschnittliche Erhöhung von 2,81 % und somit ein Abschluss über der Inflationsrate erreicht. Bei den Lehrlingsentschädigungen liegt eine Erhöhung von durchschnittlich 3% vor. Die Kinderzulagen steigen um Euro 2, bei der Bankshop-Zulage wurde eine Anhebung auf Euro 74 vereinbart. Die Wirksamkeit des neuen Sparkassen-KVs ist mit 1.1.2002 festgesetzt.++++ Das Verhandlungsteam des Bundesausschusses Sparkassen in der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) sieht ein äußerst zufrieden stellendes Ergebnis, das nicht zuletzt durch den hohen Organisationsgrad in diesem Wirtschaftsbereich zustande gekommen ist. Insbesondere die Abwehr der von Dienstgeberseite anstelle einer dauerwirksamen Inflationsabgeltung forcierten Einmalzahlung, die eine "kalte" Schemareform nach sich gezogen hätte, wird als Erfolg unterstrichen. Neben den Besoldungsvereinbarungen konnten im neuen Sparkassenkollektivvertrag auch wesentliche Inhalte und Maßnahmen mit nachhaltiger Wirkung vereinbart werden. Vor dem Hintergrund der Pensionskassenperformance im Jahr 2001 wurden etwa Sondermaßnahmen beschlossen, die eine Milderung des schlagend gewordenen Kapitalmarktrisikos bewirken sollen. (red)