Geschlechterpolitik
Chancengleicheit im neuen Sparkassen-<br>Kollektivvertrag verankert
GPA-Frauen: Maßnahmen zur Förderung und beruflichen Entwicklung von Frauen vereinbart
Wien - Nach schwierigen Verhandlungen konnte am vergangenen
Donnerstag der neue Kollektivvertrag für die Beschäftigten in
Sparkassen abgeschlossen werden. Die GPA-Frauen freuen sich, dass es im neuen
Sparkassenkollektivvertrages gelungen ist, erstmals explizit das
Prinzip der Chancengleichheit zu verankern. Damit sei signalgebende
Wirkung auch für andere Branchen gegeben und ein entscheidender
Schritt zur umfassenden Gleichstellung von Frauen erreicht. Die
Frauenbeauftragte des Bundesausschusses Sparkassen und neue Wiener
GPA-Frauenvorsitzende, Ilse Fetik, sieht im Abschluss vor allem einen
klaren Handlungsauftrag an die Dienstgeberseite: "Gleiche Chancen und
gleiche berufliche Rahmenbedingungen lassen sich nun nicht mehr auf
unverbindliche Zielvorgaben reduzieren, sondern sind als
verpflichtende Basis festgeschrieben. Die GPA-Frauen werden deren
Umsetzung nun umgehend und mit Nachdruck einfordern."
Beschlüsse
Konkret legen sich im neuen Sparkassen-Abschluss beide
Vertragspartner auf das Ziel fest, über das gesetzliche Maß hinaus
eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten.
Gleichzeitig ist die Verpflichtung vorgesehen, aktiv zur Sicherung
der Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern im
Betrieb beizutragen. Dafür sollen insbesondere Frauenförderprogramme
und Maßnahmen zur beruflichen Entwicklung von Frauen in den
Sparkassen unterstützt werden.
Weitere, insbesondere für Frauen maßgebliche neue Inhalte sind
auch etwa im Hinblick auf die Gestaltung des Bildungsbereiches
gegeben. Für neue Bildungsinhalte wurde dabei eine Evaluierungsphase
vereinbart, in deren Rahmen insbesondere frauenspezifische
Auswirkungen erhoben werden sollen, etwa unterschiedliche
Zugangsmöglichkeiten zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Probleme in
Verbindung mit Bildungsorten oder die Auswirkungen von Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen auf die vorhandene Einkommensschere zwischen
Frauen und Männern. Beschlossen wurden außerdem Maßnahmen zum
Ausgleich so genannter Minderperformance-Probleme bei
Betriebspensionen im Rahmen von Pensionskassen, inklusive einer
Regelung zum Ausgleich von Härtefällen. Im Rahmen einer Evaluierung
wird dabei besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen für Frauen
gelegt, die bedingt durch geringere Zeiten der Berufstätigkeit und
niedere Durchschnittseinkommen von vergleichsweise schlechteren
Erträgen besonders betroffen sind.
Teilzeitproblematik
Ein wichtiges Handlungsfeld sieht
Bundesausschuss-Frauenbeauftragte Fetik zukünftig vor allem bei der
Gestaltung der Teilzeitproblematik. Recht auf Teilzeit,
Gleichbehandlung von Teilzeit- und VollzeitmitarbeiterInnen bei der
Bemessungsgrundlage für KV-Pensionskassenbeiträge sowie bei der
Einstufung in das Gehaltsschema seien dabei wichtige
Verhandlungsthemen. Zwar würden die Arbeitgeber hier Anerkennung für
die Argumente von Gewerkschaftsseite zeigen, lassen aber
diesbezüglich noch Abschlussbereitschaft vermissen.
In Umsetzung der Ergebnisse aus der
Globalrunde Finance wurde eine dauerwirksame Erhöhung aller Schemata
um 2,5% plus eine Zahlung von weiteren Euro 5,50 vereinbart. Damit
ist eine durchschnittliche Erhöhung von 2,81 % und somit ein
Abschluss über der Inflationsrate erreicht. Bei den
Lehrlingsentschädigungen liegt eine Erhöhung von durchschnittlich 3%
vor. Die Kinderzulagen steigen um Euro 2, bei der Bankshop-Zulage
wurde eine Anhebung auf Euro 74 vereinbart. Die Wirksamkeit des neuen
Sparkassen-KVs ist mit 1.1.2002 festgesetzt.++++
Das Verhandlungsteam des Bundesausschusses Sparkassen in der
Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) sieht ein äußerst zufrieden
stellendes Ergebnis, das nicht zuletzt durch den hohen
Organisationsgrad in diesem Wirtschaftsbereich zustande gekommen ist.
Insbesondere die Abwehr der von Dienstgeberseite anstelle einer
dauerwirksamen Inflationsabgeltung forcierten Einmalzahlung, die eine
"kalte" Schemareform nach sich gezogen hätte, wird als Erfolg
unterstrichen.
Neben den Besoldungsvereinbarungen konnten im neuen
Sparkassenkollektivvertrag auch wesentliche Inhalte und Maßnahmen mit
nachhaltiger Wirkung vereinbart werden. Vor dem Hintergrund der
Pensionskassenperformance im Jahr 2001 wurden etwa Sondermaßnahmen
beschlossen, die eine Milderung des schlagend gewordenen
Kapitalmarktrisikos bewirken sollen.
(red)