Augsburg - Die Auslieferung des deutschen Waffen-Lobbyisten Karlheinz Schreiber aus Kanada nach Deutschland ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Augsburg weiterhin offen. Augsburg betreibt die Auslieferung des Geflüchteten wegen eines Schmiergeld-Prozesses. Der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz sagte am Dienstag in Augsburg der Deutschen Presse-Agentur (dpa), das Oberste kanadische Gericht habe lediglich eine Zivilklage Schreibers wegen "emotionaler Verletzungen" bei seiner Inhaftierung 1999 in Toronto zurückgewiesen. Dies habe aber nichts mit Schreibers Anklage und Auslieferung zu tun. Kanadische Medien hatten unter Berufung auf das Justizministerium berichtet, Schreiber dürfe an die Bundesrepublik ausgeliefert werden. Das habe ein Richter am Obersten Gericht entschieden. Schreiber hatte in einer Zivilklage vorgebracht, während seiner achttägigen Inhaftierung in Toronto habe er "emotionale Verletzungen" erlitten. Da seine Festnahme auf deutschen Haftbefehl hin erfolgt war, machte er Deutschland dafür verantwortlich. In Augsburg besteht ein Haftbefehl gegen Schreiber im Zusammenhang mit Schmiergeld-Affären. Auf Grund eines deutschen Auslieferungsersuchens war er 1999 von den kanadischen Behörden verhaftet worden, dann jedoch gegen Kaution wieder freigekommen. Schreiber gilt als eine Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal und in der Affäre um angebliche Bestechungszahlungen bei einem Panzergeschäft 1991 mit Saudiarabien. Zwei Ex-Mananger des Panzer- Herstellers Thyssen stehen derzeit in Augsburg vor Gericht. (APA/dpa)