International
Auslieferung des Waffen-Lobbyisten weiterhin offen
Deutscher Haftbefehl im Zusammenhang mit Schmiergeld-Affären der CDU
Augsburg - Die Auslieferung des deutschen
Waffen-Lobbyisten Karlheinz Schreiber aus Kanada nach Deutschland ist
nach Angaben der Staatsanwaltschaft Augsburg weiterhin offen.
Augsburg betreibt die Auslieferung des Geflüchteten wegen eines
Schmiergeld-Prozesses. Der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz
sagte am Dienstag in Augsburg der Deutschen Presse-Agentur (dpa), das
Oberste kanadische Gericht habe lediglich eine Zivilklage Schreibers
wegen "emotionaler Verletzungen" bei seiner Inhaftierung 1999 in
Toronto zurückgewiesen. Dies habe aber nichts mit Schreibers Anklage
und Auslieferung zu tun. Kanadische Medien hatten unter Berufung auf das Justizministerium
berichtet, Schreiber dürfe an die Bundesrepublik ausgeliefert werden.
Das habe ein Richter am Obersten Gericht entschieden. Schreiber hatte
in einer Zivilklage vorgebracht, während seiner achttägigen
Inhaftierung in Toronto habe er "emotionale Verletzungen" erlitten.
Da seine Festnahme auf deutschen Haftbefehl hin erfolgt war, machte
er Deutschland dafür verantwortlich.
In Augsburg besteht ein Haftbefehl gegen Schreiber im Zusammenhang
mit Schmiergeld-Affären. Auf Grund eines deutschen
Auslieferungsersuchens war er 1999 von den kanadischen Behörden
verhaftet worden, dann jedoch gegen Kaution wieder freigekommen.
Schreiber gilt als eine Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal und in
der Affäre um angebliche Bestechungszahlungen bei einem
Panzergeschäft 1991 mit Saudiarabien. Zwei Ex-Mananger des Panzer-
Herstellers Thyssen stehen derzeit in Augsburg vor Gericht. (APA/dpa)