Wien - Nur etwas mehr als zwei Drittel der vorgeschriebenen Ambulanzgebühren wurden bisher auch eingezahlt. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von ÖVP und FPÖ durch Sozialminister Herbert Haupt (F) hervor. Demnach wurden bis Ende Februar 20,965.935 Euro an Ambulanzgebühren vorgeschrieben. Die davon aushaftende Summe beträgt 6,543.167 Euro, womit durchschnittlich 68,79 Prozent der vorgeschriebenen Beiträge gezahlt wurden. Die noch nicht eingezahlten Vorschreibungen "resultieren großteils aus fehlerhaften Meldungen der Krankenanstalten, deren Vorschreibungen beeinsprucht wurden und daher noch einmal zu überprüfen sind und aus Bescheidanträgen", schreibt Haupt. SPÖ, Grüne und Gewerkschaften hatten dazu aufgerufen, die Gebühr nicht zu zahlen, sondern einen Bescheid anzufordern. Nach Mitteilung des Hauptverbandes vom 18. März wurden bisher insgesamt 23.508 Bescheide beantragt, davon allein 15.814 in Oberösterreich. "Ein Großteil fehlerhaft" "Ein Großteil" der von den Spitälern gemeldeten Datensätze war "fehlerhaft" und musste "von den Versicherungsträgern erst nach mühevoller Kleinarbeit" geklärt werden, kritisiert Haupt. Das "Datenchaos" sei "durch die nicht rechtzeitig erfolgte Fertigstellung der EDV-Programme" verursacht worden. Dafür "trägt letztendlich der Hauptverband - noch unter der alten Führung - die Verantwortung", schreibt der Sozialminister. Um aushaftende Vorschreibungen hereinzubringen, kündigt Haupt an, dass im Zuge der nächsten Vorschreibung eine Mahnung erfolgen wird. Danach seien ein "Jahresrückstandsbescheid und daraus folgernd Exekutionsmaßnahmen" vorgesehen. Große Unterschiede unter Kassen Unter den einzelnen Krankenversicherungsträgern gibt es bezüglich der tatsächlich entrichteten Ambulanzgebühren große Unterschiede. Am besten schneidet dabei die Betriebskrankenkasse Kapfenberg ab, wo 91,72 Prozent aller vorgeschriebenen Beiträge eingezahlt wurden. An anderen Ende liegt die Betriebskrankenkasse Pengg mit 24,19 Prozent. Unter den Gebietskrankenkassen reicht die Skala von 57,67 Prozent in Oberösterreich bis zu 81,41 im Burgenland. Haupt geht aber auch davon aus, dass die bisherige Summe von 20,9 Millionen Euro an Vorschreibungen noch deutlich steigen wird. "Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass von den Krankenanstalten bisher lediglich 60 Prozent der zu meldenden Fälle gemeldet wurden, ergäbe sich eine Vorschreibungssumme von insgesamt 45,515.088 Euro." An gebührenpflichtigen Ambulanzbesuchen wurden im Jahr 2001 1.638.830 registriert. Die Verwaltungskosten werden von Haupt mit zehn Prozent der Gesamtsumme geschätzt. Dafür macht der Sozialminister den früheren Hauptverbandspräsident Hans Sallmutter verantwortlich. Hätte er "für eine ordnungsgemäße Vorbereitung" der Ambulanzgebühr gesorgt, wären keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstanden. Die gesetzliche Regelung begrenze die Verwaltungskosten mit 6,5 Prozent. Haupt verweist darauf, dass jene Kassen, "die bereits seit Jahren Behandlungsbeiträge vorschreiben" etwa auf diesen Wert kommen, deshalb hätte es auch den Gebietskrankenkassen "möglich sein müssen". Haupt sieht durch die Ambulanzgebühr bereits einen "positiven Lenkungseffekt" eingetreten. Vergleichsziffern im Bereich der niedergelassenen Ärzte aus dem zweiten und dritten Quartal 2001 im Vergleich zu 2000 würden zeigen, dass im Bereich der Fachärzte für Innere Medizin eine überdurchschnittliche Frequenzsteigerung zwischen 5,3 und 6,3 Prozent und im Bereich der Lungenfachärzte zwischen 5,3 und 10,1 Prozent stattgefunden habe. Auch die so genannte Leimböck-Studie der Innsbrucker Universitätsklinik habe belegt, dass bei den Ambulanzfrequenzen der Spitäler ein Rückgang um 2,88 Prozent registriert worden sei. (APA)