Inland
Ambulanzgebühr: Nur 68,8 Prozent zahlen
Aushaftende Summe: 6,5 Millionen Euro - Exekutionen möglich
Wien - Nur etwas mehr als zwei Drittel der vorgeschriebenen
Ambulanzgebühren wurden bisher auch eingezahlt. Das geht aus der
Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von ÖVP und FPÖ durch
Sozialminister Herbert Haupt (F) hervor. Demnach wurden bis Ende
Februar 20,965.935 Euro an Ambulanzgebühren vorgeschrieben. Die davon
aushaftende Summe beträgt 6,543.167 Euro, womit durchschnittlich
68,79 Prozent der vorgeschriebenen Beiträge gezahlt wurden. Die noch nicht eingezahlten Vorschreibungen "resultieren großteils
aus fehlerhaften Meldungen der Krankenanstalten, deren
Vorschreibungen beeinsprucht wurden und daher noch einmal zu
überprüfen sind und aus Bescheidanträgen", schreibt Haupt. SPÖ, Grüne
und Gewerkschaften hatten dazu aufgerufen, die Gebühr nicht zu
zahlen, sondern einen Bescheid anzufordern. Nach Mitteilung des
Hauptverbandes vom 18. März wurden bisher insgesamt 23.508 Bescheide
beantragt, davon allein 15.814 in Oberösterreich.
"Ein Großteil fehlerhaft"
"Ein Großteil" der von den Spitälern gemeldeten Datensätze war
"fehlerhaft" und musste "von den Versicherungsträgern erst nach
mühevoller Kleinarbeit" geklärt werden, kritisiert Haupt. Das
"Datenchaos" sei "durch die nicht rechtzeitig erfolgte Fertigstellung
der EDV-Programme" verursacht worden. Dafür "trägt letztendlich der
Hauptverband - noch unter der alten Führung - die Verantwortung",
schreibt der Sozialminister.
Um aushaftende Vorschreibungen hereinzubringen, kündigt Haupt an,
dass im Zuge der nächsten Vorschreibung eine Mahnung erfolgen wird.
Danach seien ein "Jahresrückstandsbescheid und daraus folgernd
Exekutionsmaßnahmen" vorgesehen.
Große Unterschiede unter Kassen
Unter den einzelnen Krankenversicherungsträgern gibt es bezüglich
der tatsächlich entrichteten Ambulanzgebühren große Unterschiede. Am
besten schneidet dabei die Betriebskrankenkasse Kapfenberg ab, wo
91,72 Prozent aller vorgeschriebenen Beiträge eingezahlt wurden. An
anderen Ende liegt die Betriebskrankenkasse Pengg mit 24,19 Prozent.
Unter den Gebietskrankenkassen reicht die Skala von 57,67 Prozent in
Oberösterreich bis zu 81,41 im Burgenland.
Haupt geht aber auch davon aus, dass die bisherige Summe von 20,9
Millionen Euro an Vorschreibungen noch deutlich steigen wird. "Unter
der Berücksichtigung der Tatsache, dass von den Krankenanstalten
bisher lediglich 60 Prozent der zu meldenden Fälle gemeldet wurden,
ergäbe sich eine Vorschreibungssumme von insgesamt 45,515.088 Euro."
An gebührenpflichtigen Ambulanzbesuchen wurden im Jahr 2001 1.638.830
registriert.
Die Verwaltungskosten werden von Haupt mit zehn Prozent der
Gesamtsumme geschätzt. Dafür macht der Sozialminister den früheren
Hauptverbandspräsident Hans Sallmutter verantwortlich. Hätte er "für
eine ordnungsgemäße Vorbereitung" der Ambulanzgebühr gesorgt, wären
keine zusätzlichen Verwaltungskosten entstanden. Die gesetzliche
Regelung begrenze die Verwaltungskosten mit 6,5 Prozent. Haupt
verweist darauf, dass jene Kassen, "die bereits seit Jahren
Behandlungsbeiträge vorschreiben" etwa auf diesen Wert kommen,
deshalb hätte es auch den Gebietskrankenkassen "möglich sein müssen".
Haupt sieht durch die Ambulanzgebühr bereits einen "positiven
Lenkungseffekt" eingetreten. Vergleichsziffern im Bereich der
niedergelassenen Ärzte aus dem zweiten und dritten Quartal 2001 im
Vergleich zu 2000 würden zeigen, dass im Bereich der Fachärzte für
Innere Medizin eine überdurchschnittliche Frequenzsteigerung zwischen
5,3 und 6,3 Prozent und im Bereich der Lungenfachärzte zwischen 5,3
und 10,1 Prozent stattgefunden habe. Auch die so genannte
Leimböck-Studie der Innsbrucker Universitätsklinik habe belegt, dass
bei den Ambulanzfrequenzen der Spitäler ein Rückgang um 2,88 Prozent
registriert worden sei. (APA)