Frankfurt - Nach dem vorerst gescheiterten
Ausschluss so genannter Billigaktien vom Neuen Markt will die
Deutsche Börse nun einen weiteren Schritt unternehmen, um wieder
Vertrauen für ihr krisengeschütteltes Wachstumssegment zu gewinnen.
Der Frankfurter Marktbetreiber stellte am Mittwoch eine Initiative
vor, mit der Börsengänge künftig transparenter gestaltet werden
sollen. Ziel dieser "Going Public Grundsätze" sei, den Emissionsprospekt
als "Informationsmedium" zu stärken und damit zur "zentralen
Entscheidungsgrundlage" für Anleger zu machen. "So soll die
Transparenz der für die Anlageentscheidung relevanten Informationen
steigen und ein einheitliches Informationsniveau für alle Anleger
erreicht werden", hieß es.
Grundsatz-Ausarbeitung
Zur Ausarbeitung der Grundsätze hatte sich das Börsengremium
"Primary Markets Advisory Committee" (PMAC) mit Banken, Emittenten,
Investoren und Beratern für Börsengänge zusammengesetzt. Der dabei
entwickelte Entwurf soll nun für vier Wochen als Diskussionsgrundlage
ins Internet gestellt werden und dann Anfang Juni in Kraft treten.
Für Börsengänge (IPO) am Neuen Markt sollen die Grundsätze
verbindlich sein.
Zu den neuen IPO-Richtlinien der Deutschen Börse zählt den Angaben
zufolge unter anderem, dass das an die Börse strebende Unternehmen
vier Wochen vor dem Angebot keine Angaben mehr machen soll, die für
die Beurteilung der Aktien wesentlich sein könnten. Ähnliches gelte
für die Begleiter der Emission. Auch sollen die Börsenprospekte
allgemein verständlich formuliert sein und keine Werbebotschaften
enthalten.
Weiter am Boden
Der Neue Markt beziehungsweise einige der dort gelisteten
Unternehmen sind in den vergangenen Monaten in Folge sich häufender
Firmenpleiten sowie Bilanzmanipulationen verstärkt in die Kritik
geraten. Die Aktienkurse an dem Segment liegen nach dem einstigen
Höhenflug - der Ende der neunziger Jahre den Aktienboom in
Deutschland auslöste - weiter am Boden.
Die Deutsche Börse hatte zur Wiedergewinnung von mehr Vertrauen in
den Neuen Markt bereits den Ausschluss ("Delisting") von Billigaktien
("Penny Stocks") angekündigt, hat diese Regeln auf Grund rechtlicher
Widerstände und eines jüngst gegenteiligen Gerichtsentscheids aber
bis auf weiteres wieder auf Eis gelegt. (APA/Reuters)