Inland
Außenamt gegen Anrufung von Menschenrechts-Gericht
Winkler: "Die Dinge, die sie feststellen könnten, wissen wir sowieso"
Wien - Der Leiter des Völkerrechtsbüros im Außenamt, Hans
Winkler, hat am Mittwoch bekräftigt, dass es nicht sinnvoll scheine,
die Frage der Benes-Dekrete vor den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte zu bringen. "Die Dinge, die sie feststellen könnten,
wissen wir sowieso. Und die Dinge, wo eine Weiterwirkung besteht,
sind eindeutig die Fälle, die der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs entzogen sind", so der Jurist gegenüber der APA. Dass
die Benes-Dekrete nach wie vor Teil der tschechischen Rechtsordnung
seien, sei ohnehin bekannt. Jene Fälle, in denen die Dekrete nach wie vor Wirkung entfalten,
gingen auf die unmittelbare Nachkriegszeit und damit auf die Zeit vor
dem Bestehen der Europäischen Menschenrechtskonvention zurück. Sie
seien dem Europäischen Gerichtshof daher entzogen, betonte Winkler:
"Da gibt es überhaupt keinen Zweifel."
Im übrigen stellt sich für Winkler die Frage, welchen Sinn der
Beginn eines zumindest zwei oder drei Jahre dauernden Verfahrens
mache. Ziel sei doch eine politische Lösung vor dem angestrebten
Beitritt Tschechiens zur EU. (APA)