"Es ist schon eine Tragik", sagt die Staatsanwältin: "Man versucht die alkoholisierten Lenker von der Straße wegzukriegen, und dann fahren sie ohne Führerschein weiter." Ewald hat sich dafür bestraft. Er ist mit seinem Klein-Lkw in eine Gruppe von Bauarbeitern gerast, hat einen Mann getötet und zwei schwer verletzt. Er kann sich nicht mehr daran erinnern - aber er wird sich immer daran erinnern.Ewald ist 41, unbescholten, Kellner von Beruf. Ein gemütlicher, geselliger Typ. Wenig anfällig für Kriminelles. Aber immer durstig. Wenn er trinkt, dann fährt er zwar nicht. Aber wenn er einmal genug getrunken hat, dann schert er sich nicht um solche Vorsätze. 1992 wurde ihm wegen Volltrunkenheit der Führerschein abgenommen. Das war zu wenig. Am 24. Oktober 2001 hat er mit Freunden "einen Grappa über den Durst" getrunken. Danach noch einen. Und so weiter. Nach eineinhalb Litern Schnaps setzte die Erinnerung aus. Am nächsten Tag in der Früh erwachte er mit Glassplittern im Gesicht. Er suchte vergeblich sein Auto. Er rief seinen Bruder an, der hatte einen Verdacht. Danach verständigte er die Polizei. Gegen acht Uhr abends war er auf der Freudenauer Hafenstraße mit 80 Stundenkilometern - erlaubt waren 30 - geradeaus in eine Baustelle gerast. Erst eine Sekunde vor dem Zusammenstoß war er auf die Bremse gestiegen. "Die Arbeiter sind durch die Luft geflogen", sagt ein Zeuge. Ewald soll danach die Hände vors Gesicht gehalten und laut vor sich hin geflucht haben. "Er hat viel Blödsinn geredet", berichtet ein Zeuge. Als sich Passanten um die Verletzten kümmerten, ging Ewald zu Fuß nach Hause. "Sie wissen, was Ihnen vorgeworfen wird?", fragt der Richter. Er weiß. Er bekennt sich schuldig. Er findet keine Entschuldigung. Soll er sagen, dass es ihm Leid tut? - Er schweigt. Er wird wegen "fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen" verurteilt. Er muss dafür 15 Monate ins Gefängnis. (Omofumas Polizisten wurden wegen des gleichen Delikts zu je acht Monaten bedingt verurteilt.) Er nimmt das Urteil an. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 25.04.2002)