Salzburg - Gegen den Verbund wird es im Zusammenhang mit der Tunnelkatastrophe von Kaprun vom 11. November 2000 keinen Zivilprozess in den USA geben. Das New Yorker Prozessgericht hat seine bereits im vorläufigen Urteil vom 15. November 2001 angekündigte Abweisung der Klage von US-Anwalt Ed Fagan jetzt in einem endgültigen Urteil bestätigt, teilte der Verbund am Donnerstag mit. Fagans Partner in Salzburg, Jürgen Hinterwirth, meinte dazu, dass dieses Urteil nichts daran ändere, dass sich zahlreiche Tochterfirmen des Verbunds in den USA vor Gericht verantworten werden müssen. "Final Judgement" In diesem so genannten "Final Judgement" vom 19. April 2002 wird ausgeführt, dass der Verbund auf Grund seines Mehrheitsanteils der Republik Österreich Immunitätsschutz vor US-Gerichten genieße. Gemäß dem "Foreign Sovereign Immunities Act" haben US-Gerichte keine Zuständigkeit für ausländische Staaten, so der Verbund. Hinterwirth qualifizierte diese Mitteilung des Verbundes als "alt" und "fast schon unprofessionell" ab. Es gehe ja nicht um den Verbund, sondern um die Tochterunternehmen. Als Beispiel nannte der Salzburger Anwalt die "Austrian Hydro Power" (AHP). Auch Siemens, Bosch oder Mannesmann seien betroffen. Beim Brand der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn am 11. November 2000 waren 155 Menschen ums Leben gekommen. Es war dies die größte Brandkatastrophe in der Zweiten Republik. Vor wenigen Wochen ist Manfred Seiss zum Richter im Strafverfahren in Salzburg bestellt worden. Der Prozess beginnt am 18. Juni. Angeklagt sind 16 Personen. Auch einen Zivilprozess in den USA wird es geben. Fagan hat erst kürzlich mitgeteilt, dass der amerikanische Leuchtmittelhersteller Omniglow einem Prozess in New York zugestimmt habe. Unklar sei aber noch, wie viele der österreichischen und deutschen im Kaprun-Fall verwickelten Unternehmen mit US-Geschäftstätigkeiten das New Yorker Gericht in Anspruch nehmen. (APA)