Österreich
Kaprun: Ed Fagan Klage gegen Verbund abgewiesen
Tochterfirmen des Verbunds müssen sich dennoch in den USA vor Gericht verantworten
Salzburg - Gegen den Verbund wird es im Zusammenhang mit der
Tunnelkatastrophe von Kaprun vom 11. November 2000 keinen
Zivilprozess in den USA geben. Das New Yorker Prozessgericht hat
seine bereits im vorläufigen Urteil vom 15. November 2001
angekündigte Abweisung der Klage von US-Anwalt Ed Fagan jetzt in
einem endgültigen Urteil bestätigt, teilte der Verbund am Donnerstag mit.
Fagans Partner in Salzburg, Jürgen Hinterwirth, meinte dazu, dass dieses Urteil nichts daran ändere, dass sich
zahlreiche Tochterfirmen des Verbunds in den USA vor Gericht
verantworten werden müssen.
"Final Judgement"
In diesem so genannten "Final Judgement" vom 19. April 2002 wird
ausgeführt, dass der Verbund auf Grund seines Mehrheitsanteils der
Republik Österreich Immunitätsschutz vor US-Gerichten genieße. Gemäß
dem "Foreign Sovereign Immunities Act" haben US-Gerichte keine
Zuständigkeit für ausländische Staaten, so der Verbund.
Hinterwirth qualifizierte diese Mitteilung des Verbundes als "alt"
und "fast schon unprofessionell" ab. Es gehe ja nicht um den Verbund,
sondern um die Tochterunternehmen. Als Beispiel nannte der Salzburger
Anwalt die "Austrian Hydro Power" (AHP). Auch Siemens, Bosch oder
Mannesmann seien betroffen.
Beim Brand der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn am 11. November
2000 waren 155 Menschen ums Leben gekommen. Es war dies die größte
Brandkatastrophe in der Zweiten Republik. Vor wenigen Wochen ist
Manfred Seiss zum Richter im Strafverfahren in Salzburg bestellt
worden. Der Prozess beginnt am 18. Juni. Angeklagt sind 16 Personen.
Auch einen Zivilprozess in den USA wird es geben. Fagan hat erst
kürzlich mitgeteilt, dass der amerikanische Leuchtmittelhersteller
Omniglow einem Prozess in New York zugestimmt habe. Unklar sei aber
noch, wie viele der österreichischen und deutschen im Kaprun-Fall
verwickelten Unternehmen mit US-Geschäftstätigkeiten das New Yorker
Gericht in Anspruch nehmen. (APA)