Das Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie ist vor fünf Jahren in Kraft getreten. Vom 1. Mai 1997 bis Ende 2001 wurde das "Wegweiserecht" von der österreichischen Polizei 13.835 Mal angewendet. "Das Gesetz soll wie eine Rote Karte wirken: Früher musste der gefoulte Spieler das Feld verlassen, jetzt haben die Täter zu gehen", sagte am Donnerstag bei einer Pressekonferenz Rosa Logar, Geschäftsführerin der Interventionsstelle Wien. Diese Einrichtung ergänzt die Arbeit der Polizei mit sozialen Begleitmaßnahmen: Opfer erhalten Beratung und Prozessbegleitung.Betroffen ist jede fünfte bis zehnte Frau "Jede fünfte bis zehnte Frau ist von Gewalt in der Familie betroffen", berichtete Logar. "Die Gefahr ist bei Trennungen und Scheidungen am höchsten. Es ist daher wichtig, Schutzmaßnahmen anzubieten." Mit dem jungen Gesetz soll die Gewaltspirale unterbrochen werden - bisher mit Erfolg. Die Beamten können Gefährder aus der Wohnung weisen und ihnen für zehn Tage die Rückkehr verbieten. Einen längerfristigen Schutz bis zu drei Monaten garantieren einstweilige Verfügungen, zu beantragen bei Gericht. "Wer schlägt, muss gehen" "Das Familiengericht kann letztendlich bestimmen, dass der Täter bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens die Wohnung nicht mehr betreten darf", erklärte Familienrichterin Gabriela Thoma-Twaroch. Sie lobte das Gesetz als "sinnvolle Kooperation" zwischen Exekutive und Justiz: "Die Polizei kann am schnellsten eingreifen und jemanden aus der Wohnung weisen. Dem Richter steht die Dokumentation der Beamten zur Verfügung, er kann meist bereits nach Anhörung des Opfers entscheiden." Die Maßnahmen würden greifen, betonte Thoma-Twaroch, "die Täter halten sich an die Weisungen". Die Schwelle der Wohnung überschreiten Mit dem Gesetz sei es gelungen, Exektivbeamte zu ermutigen, "die Schwelle der Wohnungen zu überschreiten", führte Albin Dearing, Vorsitzender des Präventionsbeirates im Innenministerium, aus. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen Polizei und Gendarmerie, ergänzte Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung in Wien. Die Anonymität der Stadt mache den Beamten ein Einschreiten leichter. Generelles Fazit: Die Zusammenarbeit zwischen Exekutive, Gerichten und sozialen Stellen funktioniert gut. Ausbau des Netzes von Interventionsstellen Trotzdem gibt es Verbesserungsvorschläge wie den Wunsch nach Ausbau des Netzes von Interventionsstellen. Im vergangenen Jahr wurden 5.000 Frauen in ganz Österreich betreut. Bei schwerer Gewalt reiche das Betretungsverbot nicht aus, die Verhängung der U-Haft wäre in solchen Fällen notwendig, hieß es. Ebenso sollte der Wirkungsbereich der einstweiligen Verfügung ausgeweitet werden. Sobald zum Beispiel die Scheidung vollzogen ist, endet derzeit der Schutz für die Betroffenen. In einer besonders prekären Situation befinden sich Migrantinnen: Sie sind trotz Gewaltschutzgesetz gezwungen, beim Misshandler zu bleiben, wenn sie lediglich ein Familienvisum haben. (APA)