Wien - Zwölf Verfassungswidrigkeiten im Entwurf für ein neues Universitätsgesetz ortet die SPÖ auf Grund der Stellungnahme des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes zu dem Ministeriumspapier. "Das ist eine vernichtende Stellungnahme und eine große Blamage für Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V)", erklärte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Andrea Kuntzl am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Da es nach Ansicht der Sozialdemokraten bei den verfassungsrechtlichen Bedenken nicht nur um Detailprobleme gehe, sondern um Kernpunkte der Reform, müsse Gehrer den Entwurf zurückziehen und nochmals von vorne beginnen.Drei Kernpunkte Kuntzl nannte drei Kernpunkte der Reform, gegen die der Verfassungsdienst Bedenken angemeldet habe. Betroffen seien etwa die geplanten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und den einzelnen Universitäten. Die Rechtsnatur der Leistungsvereinbarung sei "unklar" heißt es in der Stellungnahme, die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Vertrags sei der österreichischen Rechtsordnung fremd. Hoheitliche Aufgaben dürften den Unis nicht durch privatrechtliche Verträge übertragen werden, dafür würde sich nur eine Verordnung des Bildungsministers eignen. Betroffen von den verfassungsrechtlichen Bedenken sei auch der umstrittene Universitätsrat. Da die Mitglieder dieses Gremiums keine Universitätsangehörigen seien, könnten sie auch nicht weisungsfrei gestellt werden, wie dies derzeit im Gesetz geplant ist. Kritisiert wird vom Verfassungsdienst der Plan, dass das Rektorat die Habilitation erteilen soll. Da das Rektorat nicht unbedingt mehrheitlich aus Habilitierten besteht, könne es auch nicht über die wissenschaftliche Qualifikation eines Habil-Bewerbers entscheiden. "Kosmetische Änderungen" nicht mehr möglich Nach Ansicht Kuntzls stellen die Kritikpunkte des Verfassungsdienstes das Gesetz an sich in Frage, "kosmetische Änderungen" seien da nicht mehr möglich. Die SPÖ-Bundesgeschäftsführerin geht davon aus, dass die Regierung trotz dieser Bedenken das Gesetz mit einfacher Mehrheit beschließen werde. "Das werden wir aber nicht hinnehmen und das Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof bringen", sagte Kuntzl. ÖVP: "SPÖ-Kritik getragen von Populismus" Nach Ansicht von ÖVP-Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek sind Hinweise des Verfassungsdienstes beim Entstehen eines neuen Gesetzes üblich. Sie würden berücksichtigt und "selbstverständlich wird das Universitätsgesetz bei der Beschlussfassung verfassungskonform sein". Die Kritik der SPÖ sei getragen von Populismus und dem Bestreben, strukturkonservativ am Status quo festzuhalten, meinte Brinek am Freitag in einer Aussendung. Für Brinek ist es "völlig außer Streit gestellt", dass die verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Freiheit von Forschung und Lehre sowie die Weisungsfreiheit im neuen Gesetz aufrecht bleiben würden. Die Opposition sollte nach Ansicht der ÖVP-Wissenschaftssprecherin aufhören, sich gegen jede Art der Modernisierung an den Universitäten zu verweigern. "Man hat gesehen, dass die SPÖ keine sinnvolle Alternative zum derzeitigen Entwurf hat, der SPÖ-Vorschlag war ein klarer Flop und ist sang- und klanglos wieder verschwunden", so Brinek. (APA)