Wien - Die Fakten, die in der so genannten Spitzelaffäre übrig geblieben sind und Josef Kleindienst sowie Michael Kreissl jetzt zur Last gelegt werden, betreffen in erster Linie Informationen über die "Operation Spring": Ende Mai 1999 hatte die Exekutive in Wien, Linz und Graz mit Hilfe des erstmals eingesetzten "Großen Lauschangriffs" eine internationale Drogenbande zerschlagen. In diesem Zusammenhang soll der ehemalige FPÖ-Gewerkschafter und karenzierte Polizist Kleindienst dem damaligen Wiener freiheitlichen Landesparteisekretär polizeiinternes Wissen zur Verfügung gestellt haben. Konkret soll Kreissl auf diesem Weg von Anzeigen gegen kriminelle Schwarzafrikaner erfahren haben, bestätigte Thomas Sole, Leitender Staatsanwanwalt im Justizministerium, am Freitag im Gespräch mit der APA. Auch "sonstiges Material" gegen unter Drogenhandel-Verdacht stehende Schwarzafrikaner soll Kreissl zugespielt worden sein. Im Strafantrag findet sich auch die Weitergabe eines Berichts über Nuklearkriminalität. Zwar bestand dieses vom Innenministerium angelegte Dokument hauptsächlich aus Statistiken, aus dem Anhang wäre laut dem zuständigen Staatsanwalt Michael Klackl aber mit etwas Kombinationsgabe leicht ersichtlich gewesen, gegen wen im Berichtszeitraum wegen des Handels mit nuklearem Material Ermittlungen bzw. Strafverfahren anhängig waren. Nach Ansicht des Staatsanwalts hat Kleindienst daher auch in diesem Punkt das Amtsgeheimnis verletzt. Woher er selbst den Bericht hatte, hat Kleindienst bisher nicht verraten. Kleindienst, der mit seinen in Buchform erschienen Enthüllungen im Oktober 2000 die Spitzelaffäre ins Rollen gebracht hatte, wird somit mehrfache Verletzung des Amtsgeheimnisses angekreidet. Im Falle eines Schuldspruchs drohen im bis zu drei Jahre Haft. Derselbe Strafrahmen gilt für Kreissl, der sich als "Anstifter" wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch zu verantworten haben wird. Die Akten gehen jetzt vom Ministerium zurück an die Staatsanwaltschaft Wien. Im Wiener Landesgericht wird in den kommenden Tagen nach dem Zufallsprinzip entschieden, welcher Richter die Verhandlung leiten wird. Da es sich um ein Einzelrichter-Verfahren handelt, dürfte es vermutlich im Herbst zum Prozess kommen. "Einen genauen Termin vorherzusagen ist jedoch schwierig, da das sehr vom jeweiligen Richter abhängt, wie schnell sich dieser in einen umfangreichen Akt einzulesen im Stande ist", meinte dazu Thomas Sole vom Justizministerium. (APA)