Wien - Die Fakten, die in der so genannten Spitzelaffäre
übrig geblieben sind und Josef Kleindienst sowie Michael Kreissl
jetzt zur Last gelegt werden, betreffen in erster Linie Informationen
über die "Operation Spring": Ende Mai 1999 hatte die Exekutive in
Wien, Linz und Graz mit Hilfe des erstmals eingesetzten "Großen
Lauschangriffs" eine internationale Drogenbande zerschlagen. In
diesem Zusammenhang soll der ehemalige FPÖ-Gewerkschafter und
karenzierte Polizist Kleindienst dem damaligen Wiener freiheitlichen
Landesparteisekretär polizeiinternes Wissen zur Verfügung gestellt
haben. Konkret soll Kreissl auf diesem Weg von Anzeigen gegen kriminelle
Schwarzafrikaner erfahren haben, bestätigte Thomas Sole, Leitender
Staatsanwanwalt im Justizministerium, am Freitag im Gespräch mit der
APA. Auch "sonstiges Material" gegen unter Drogenhandel-Verdacht
stehende Schwarzafrikaner soll Kreissl zugespielt worden sein.
Im Strafantrag findet sich auch die Weitergabe eines Berichts über
Nuklearkriminalität. Zwar bestand dieses vom Innenministerium
angelegte Dokument hauptsächlich aus Statistiken, aus dem Anhang wäre
laut dem zuständigen Staatsanwalt Michael Klackl aber mit etwas
Kombinationsgabe leicht ersichtlich gewesen, gegen wen im
Berichtszeitraum wegen des Handels mit nuklearem Material
Ermittlungen bzw. Strafverfahren anhängig waren. Nach Ansicht des
Staatsanwalts hat Kleindienst daher auch in diesem Punkt das
Amtsgeheimnis verletzt. Woher er selbst den Bericht hatte, hat
Kleindienst bisher nicht verraten.
Kleindienst, der mit seinen in Buchform erschienen Enthüllungen im
Oktober 2000 die Spitzelaffäre ins Rollen gebracht hatte, wird somit
mehrfache Verletzung des Amtsgeheimnisses angekreidet. Im Falle eines
Schuldspruchs drohen im bis zu drei Jahre Haft. Derselbe Strafrahmen
gilt für Kreissl, der sich als "Anstifter" wegen Bestimmung zum
Amtsmissbrauch zu verantworten haben wird.
Die Akten gehen jetzt vom Ministerium zurück an die
Staatsanwaltschaft Wien. Im Wiener Landesgericht wird in den
kommenden Tagen nach dem Zufallsprinzip entschieden, welcher Richter
die Verhandlung leiten wird. Da es sich um ein
Einzelrichter-Verfahren handelt, dürfte es vermutlich im Herbst zum
Prozess kommen. "Einen genauen Termin vorherzusagen ist jedoch
schwierig, da das sehr vom jeweiligen Richter abhängt, wie schnell
sich dieser in einen umfangreichen Akt einzulesen im Stande ist",
meinte dazu Thomas Sole vom Justizministerium. (APA)