Berlin - Die Anti-Terror-Gesetzgebung der deutschen
Bundesregierung als Konsequenz aus den Anschlägen vom 11. September
ist abgeschlossen. Mit der Ergänzung des Strafgesetzbuches zur
Verfolgung von Unterstützern und Mitgliedern ausländischer
Terrororganisationen verabschiedete der Bundestag am Freitag die
letzte Maßnahme aus den beiden bereits im vergangenen Jahr
vorgelegten Sicherheitspaketen. Das Strafgesetzbuch war bereits 1976 zur besseren Bekämpfung des
Linksterrorismus ergänzt worden. Der Paragraf 129a stellt seitdem die
Gründung, Mitgliedschaft und Unterstützung von terroristischen
Vereinigungen sowie das Werben für solche Gruppen unter Strafe. Dabei
spielt es keine Rolle, ob die Vereinigung bereits für Straftaten
verantwortlich ist. Es reicht aus, wenn ihre Ziele "darauf gerichtet
sind, Straftaten zu begehen".
Dieser Paragraf galt allerdings nur für inländische
Terrororganisationen. Unterstützer ausländischer Gruppierungen
konnten bisher nur auf juristischen Umwegen strafrechtlich verfolgt
werden. Der Ergänzungs-Paragraf 129b schließt nun diese Lücke: Die
strafrechtliche Verfolgung etwa von "Schläfern" ausländischer
Terrorgruppen oder auch von Geldgebern wird möglich. Dabei soll
allerdings ein Vorbehalt gelten: Die letzte Entscheidung über die
Einleitung von Ermittlungsverfahren wird beim Justizministerium
liegen. Damit soll verhindert werden, dass Befreiungsorganisationen -
wie früher Nelson Mandelas ANC in Südafrika - ins Visier der Fahnder
geraten. Ausgenommen von diesem Vorbehalt sind Terror-Organisationen,
die in EU-Staaten agieren.
Eine weitere Änderung betrifft den Tatbestand des Werbens für
terroristische Vereinigungen. Künftig soll nur das aktive Werben um
Mitglieder oder Unterstützer strafbar sein. Damit soll die Grenze
zwischen einer strafbaren Sympathiewerbung und einer Meinungsäußerung
klarer definiert werden.
Die ersten Anti Terror-Maßnahmen der Regierung waren bereits
wenige Wochen nach dem 11. September im November 2001 verabschiedet
worden. Dazu zählten die Verschärfung des Vereinsrechts und die
Ausweitung der Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr. Mit dem zweiten
Paket wurden zum 1. Jänner 2002 insgesamt 17 Gesetze und zahlreiche
Verordnung geändert. Unter anderem wurden die Befugnisse der
Geheimdienste, des Bundeskriminalamts und des Bundesgrenzschutzes
deutlich ausgeweitet und das Ausländerrecht verschärft. Von der
ursprünglich ebenfalls geplanten Neuauflage der umstrittenen
Kronzeugenregelung hat die Koalition auf Druck der Grünen inzwischen
wieder Abstand genommen. (APA/AP)