Manchmal wird recht gründlich durchsucht. "Zollwachebeamte wenden dubiose Drogentestverfahren an, fahren den Betroffenen mit Wattestäbchen in die Nase, veranlassen sie Harnproben abzugeben, fotokopieren persönliche Notizen", mit diesen Vorwürfen traten am Freitag Drogenberater Bernhard Amann und Rechtsanwalt Gebhard Heinzle an die Öffentlichkeit.
Die Sprecher der "BürgerInnenInitiative für die Gleichstellung von Cannabis mit den legalen Drogen Alkohol und Nikotin" präsentierten Fallbeispiele: Frau S. hatte 20 Gramm Marihuana im Auto, Frau J. den Kassazettel eines Schweizer Hanfladens; Frau T. hingegen hatte Schulden bei der Finanz. Die drei Frauen machten beim Grenzübertritt ähnliche Erfahrungen. Sie wurden nach allen Regeln der Kunst gefilzt. Dabei wurden nicht nur ihre Autos und die Handtaschen untersucht.
Im Falle von Frau T. - der Grenzgängerin mit den Steuerschulden - wollte eine von den Zöllnern gerufene Frau nicht nur die erlaubte "Besichtung" des Körpers durchführen, sondern auch gleich "sämtliche Löcher begutachten", wie sie Frau T. erklärte. Auch Frau S. und Frau J. mussten sich im Zollamt vor einer weiblichen Durchsuchungspersonen ausziehen.
Beide Frauen mussten einen Urintest machen. "Diese Tests sind absolut rechtswidrig", sagt Jurist Gebhard Heinzle, "das grenzt an Amtsmissbrauch." Franz Füchsl, Koordinator für Betrugsbekämpfung: "Ich höre diese Vorwürfe zum ersten Mal und kann mir nicht vorstellen, dass sie stimmen." Es dürfen keine Harntests gemacht werden, dazu gebe es auch eine schriftliche Weisung. Füchsl: "Die Zollwache hat zwar weitgehende Befugnisse, aber Untersuchungen von Körperflüssigkeiten gehören nicht dazu."