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Wien - Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu den Ortstafeln müsse "eins zu eins umgesetzt werden", doch schreibe der Spruch nicht die Fixierung einer Zehn-Prozent-Klausel für zweisprachige Ortstafeln vor, erklärt Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) in der "Presse". Es werde nur eine "bestimmte Wortfolge im Volksgruppengesetz aufgehoben, wo die 25 Prozent enthalten waren. Das heißt, die neue Regelung muss darunter liegen". Man könne "nicht eine starre Formel finden, sondern muss das im Einzelfall durchgehen. In der Begründung hätten die Höchstrichter eine Fülle von Möglichkeiten angedacht. "Man kann die Ortschaften hernehmen, man kann bestimmte quantitative und/oder qualitative Elemente einführen". Welche konkret das sind, wollte Schüssel nicht sagen: "Es hat wenig Sinn, dass man das jetzt allgemein definiert. Es gibt in den betroffenen Gemeinden ganz unterschiedliche Bedingungen". Lehnt zusätzliche Erhebung ab Was eine zusätzlche Erhebung betrifft, zeigt sich Schüssel ablehnend. Dies sei "nicht möglich, weil das die Volksgruppe ablehnt. Gegen ihren Willen kann und soll man das nicht machen". Für den Kanzler ist die Konsenskonferenz mit der Ortstafelkommission Bruno Kreisky nicht vergleichbar. "Schon der Name ist bewusst anders. Eine Kommission ist immer ein Behördenakt. Dort waren hauptsächlich Professoren tätig. Wir haben eine andere Komposition und einen anderen Titel gewählt. Wir haben auch bewusst vermieden, dass man nur über die Ortstafeln spricht, weil das bei Gott nicht das einzige ist und sicher auch nicht das wichtigste". Schüssel erklärte, er habe "vesucht, es besser zu machen als Kreisky. Wir haben die Volkszählungsergebnisse abgewartet und allen zur Verfügung gestellt. Es wird nicht drüber gefahren, sondern das Parlament eingebunden. Damals 1972 ist die SPÖ völlig drüber gefahren und hat ein Gesetz durchgepeitscht. Es hat damals vier Jahre gedauert, bis man das wieder repariert hatte, und bis heute ist nicht alles von damals umgesetzt".(APA)