Wien - Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zu den
Ortstafeln müsse "eins zu eins umgesetzt werden", doch schreibe der
Spruch nicht die Fixierung einer Zehn-Prozent-Klausel für
zweisprachige Ortstafeln vor, erklärt Bundeskanzler Wolfgang Schüssel
(V) in der "Presse". Es werde nur eine "bestimmte Wortfolge im
Volksgruppengesetz aufgehoben, wo die 25 Prozent enthalten waren. Das
heißt, die neue Regelung muss darunter liegen". Man könne "nicht eine
starre Formel finden, sondern muss das im Einzelfall durchgehen.
In der Begründung hätten die Höchstrichter eine Fülle von
Möglichkeiten angedacht. "Man kann die Ortschaften hernehmen, man
kann bestimmte quantitative und/oder qualitative Elemente einführen".
Welche konkret das sind, wollte Schüssel nicht sagen: "Es hat wenig
Sinn, dass man das jetzt allgemein definiert. Es gibt in den
betroffenen Gemeinden ganz unterschiedliche Bedingungen".
Lehnt zusätzliche Erhebung ab
Was eine zusätzlche Erhebung betrifft, zeigt sich Schüssel
ablehnend. Dies sei "nicht möglich, weil das die Volksgruppe ablehnt.
Gegen ihren Willen kann und soll man das nicht machen".
Für den Kanzler ist die Konsenskonferenz mit der
Ortstafelkommission Bruno Kreisky nicht vergleichbar. "Schon der Name
ist bewusst anders. Eine Kommission ist immer ein Behördenakt. Dort
waren hauptsächlich Professoren tätig. Wir haben eine andere
Komposition und einen anderen Titel gewählt. Wir haben auch bewusst
vermieden, dass man nur über die Ortstafeln spricht, weil das bei
Gott nicht das einzige ist und sicher auch nicht das wichtigste".
Schüssel erklärte, er habe "vesucht, es besser zu machen als
Kreisky. Wir haben die Volkszählungsergebnisse abgewartet und allen
zur Verfügung gestellt. Es wird nicht drüber gefahren, sondern das
Parlament eingebunden. Damals 1972 ist die SPÖ völlig drüber gefahren
und hat ein Gesetz durchgepeitscht. Es hat damals vier Jahre
gedauert, bis man das wieder repariert hatte, und bis heute ist nicht
alles von damals umgesetzt".(APA)