Wien - Weiterhin in einer Warteschleife kreist die dringend nötige Sanierung des Österreichischen Filmmuseums - mit einer kleinen Nuance: Die Stadt Wien hat sich nun bereit erklärt, die Hälfte der Sanierungskosten zu übernehmen. "Aber die Stadt tut sicher nicht den ersten Schritt", erläuterte die Sprecherin des Wiener Kulturstadtrats Andreas Mailath-Pokorny (S), Saskia Schwaiger, gegenüber der Austria Presse Agentur. Die Bereitschaft, für die Infrastruktur aufzukommen, gelte aber nur "wenn zuerst der Bund seine Verantwortung und Zuständigkeit wahrnimmt", so Schwaiger: "Es hätte keinen Sinn, dass wir die Sanierung der Infrastruktur fördern, wenn es zugleich beim Dach hereinregnet. Die Stadt hat sich außerdem schon mit 30 Millionen an der Gesamtsanierung (der Albertina, Anm.) beteiligt, davon ausgehend, dass das Filmmuseum dabei nicht ausgeklammert wird. Und auch bei der Erhöhung des operativen Budgets auf 509.000 Euro sind wir davon ausgegangen, dass der Bund da mitzieht."
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Alexander Horwath im Vorführraum des Filmmuseums.
Im Bild nicht zu erkennen: der allgegenwärtige feine Baustaub, der auch die Apparaturen nicht verschont
Spielbetrieb gefährdet Ohne eine Erneuerung der Infrastruktur und der Bausubstanz, die zum Teil noch aus den 50er Jahren stammen, fürchtet Filmmuseum-Direktor Alexander Horwath, den Spielbetrieb nicht weiter führen zu können: "Das kann jeden Tag kippen". Bereits Ende vergangenen Jahres hat Horwath ein mit 1,8 Millionen Euro budgetiertes Sanierungskonzept bei der Stadt Wien und im Kunststaatssekretariat eingereicht. Wobei sich die Kosten zur Hälfte auf bauliche Maßnahmen, zur anderen auf die Infrastruktur aufteilen. Vom Kunststaatssekretariat kam laut Horwath freilich bislang keine Reaktion; noch nicht einmal der Bescheid über die aktuelle Jahressubvention sei eingetroffen. Burghauptmannschaft erklärt sich für bloß teilzuständig Eine nächste Anlaufstelle für das Filmmuseum war die beim Wirtschaftsministerium ressortierende Burghauptmannschaft als Vermieter des Bundesgebäudes. Während die Albertina aber unter das Bundesmuseengesetz falle, unterliege das Filmmuseum als privater Verein dem Mietergesetz, so Burghauptmann Wolfgang Beer, "das heißt der Mieter ist selbst verantwortlich für die Instandsetzung". Der Hauseigentümer müsse nur für Folgeschäden aufkommen, die dem Filmmuseum im Zuge der Renovierungsarbeiten an der Albertina entstanden sind. Dafür seien die Baufirmen versichert. Die Höhe dieser Schäden, die er nicht in Abrede stellt, könne er noch nicht im Detail nennen. Es sollen aber laut Beer bestimmte Maßnahmen gesetzt werden, "die für die Sicherheit des Gesamtgebäudes nötig sind", so die Erneuerung der Brandschutz- und der Elektroanlagen. Eine im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellte Kostenrechnung hat dafür rund 300.000 Euro ergeben. Dieser Betrag und die Maßnahmen würden aber noch überprüft, so Beer. In dieser Rechnung enthalten ist außerdem die Erneuerung der Tonanlage, falls sie tatsächlich, wie Fachleute laut Horwath feststellten, auch unter "Folgeschäden" zu verbuchen ist: "Aber ich werde dem Herrn Horwath sicher nicht den Kinosaal umbauen. Außerdem ist unser Budget für die Albertina ausgeschöpft." "Niemand verantwortlich" "Wenn man so spielt, ist natürlich niemand verantwortlich für uns", kommentiert Horwath das Pingpong zwischen den Institutionen. Er vermisst ein kulturpolitisches Bekenntnis, das dem Filmmuseum ein "Arbeiten in Würde" ermöglicht. "Außerdem wäre es für alle Beteiligten günstiger, die Renovierung des Gesamtgebäudes auf einmal durchzuführen, unabhängig davon, ob das Filmmuseum oder jemand anderer dort Mieter ist." (APA/red)