Alexander Horwath im Vorführraum des Filmmuseums. Im Bild nicht zu erkennen: der allgegenwärtige feine Baustaub, der auch die Apparaturen nicht verschont |
Film
Pingpong rund ums desolate Filmmuseum
Stadt Wien will sanieren helfen, wenn "zuerst Bund Verantwortung und Zuständigkeit wahrnimmt"
Wien - Weiterhin in einer Warteschleife kreist die
dringend nötige Sanierung des Österreichischen Filmmuseums
- mit einer kleinen Nuance: Die Stadt Wien hat
sich nun bereit erklärt, die Hälfte der Sanierungskosten zu
übernehmen.
"Aber die Stadt tut sicher nicht den ersten Schritt", erläuterte
die Sprecherin des Wiener Kulturstadtrats Andreas Mailath-Pokorny
(S), Saskia Schwaiger, gegenüber der Austria Presse Agentur. Die Bereitschaft, für die Infrastruktur
aufzukommen, gelte aber nur "wenn zuerst der Bund seine Verantwortung und
Zuständigkeit wahrnimmt", so
Schwaiger: "Es hätte keinen Sinn, dass
wir die Sanierung der Infrastruktur fördern, wenn es zugleich beim
Dach hereinregnet. Die Stadt hat sich außerdem schon mit 30 Millionen
an der Gesamtsanierung (der Albertina, Anm.) beteiligt, davon ausgehend, dass das
Filmmuseum dabei nicht ausgeklammert wird. Und auch bei der Erhöhung
des operativen Budgets auf 509.000 Euro sind wir davon ausgegangen,
dass der Bund da mitzieht."
Spielbetrieb gefährdet
Ohne eine Erneuerung der Infrastruktur und der Bausubstanz,
die zum Teil noch aus den 50er Jahren stammen, fürchtet
Filmmuseum-Direktor Alexander Horwath, den Spielbetrieb nicht weiter
führen zu können: "Das kann jeden Tag kippen".
Bereits Ende vergangenen Jahres hat Horwath ein mit 1,8 Millionen
Euro budgetiertes Sanierungskonzept bei der Stadt Wien und im
Kunststaatssekretariat eingereicht. Wobei sich die Kosten zur Hälfte
auf bauliche Maßnahmen, zur anderen auf die Infrastruktur aufteilen.
Vom Kunststaatssekretariat kam laut Horwath freilich bislang keine Reaktion; noch nicht einmal der Bescheid über die aktuelle
Jahressubvention sei eingetroffen.
Burghauptmannschaft erklärt sich für bloß teilzuständig
Eine nächste Anlaufstelle für das Filmmuseum war die beim
Wirtschaftsministerium ressortierende Burghauptmannschaft als
Vermieter des Bundesgebäudes. Während die Albertina aber unter das
Bundesmuseengesetz falle, unterliege das Filmmuseum als privater
Verein dem Mietergesetz, so Burghauptmann Wolfgang Beer, "das heißt
der Mieter ist selbst verantwortlich für die Instandsetzung". Der
Hauseigentümer müsse nur für Folgeschäden aufkommen, die dem
Filmmuseum im Zuge der Renovierungsarbeiten an der Albertina
entstanden sind. Dafür seien die Baufirmen versichert. Die Höhe
dieser Schäden, die er nicht in Abrede stellt, könne er noch nicht im
Detail nennen.
Es sollen aber laut Beer bestimmte Maßnahmen gesetzt werden, "die
für die Sicherheit des Gesamtgebäudes nötig sind", so die Erneuerung
der Brandschutz- und der Elektroanlagen. Eine im Auftrag des
Wirtschaftsministeriums erstellte Kostenrechnung hat dafür rund
300.000 Euro ergeben. Dieser Betrag und die Maßnahmen würden aber
noch überprüft, so Beer.
In dieser Rechnung enthalten ist außerdem
die Erneuerung der Tonanlage, falls sie tatsächlich, wie Fachleute
laut Horwath feststellten, auch unter "Folgeschäden" zu verbuchen
ist: "Aber ich werde dem Herrn Horwath sicher nicht den Kinosaal
umbauen. Außerdem ist unser Budget für die Albertina ausgeschöpft."
"Niemand verantwortlich"
"Wenn man so spielt, ist natürlich niemand verantwortlich für
uns", kommentiert Horwath das Pingpong zwischen den Institutionen. Er
vermisst ein kulturpolitisches Bekenntnis,
das dem Filmmuseum ein "Arbeiten in Würde" ermöglicht. "Außerdem wäre
es für alle Beteiligten günstiger, die Renovierung des Gesamtgebäudes
auf einmal durchzuführen, unabhängig davon, ob das Filmmuseum oder
jemand anderer dort Mieter ist." (APA/red)