Vilnius - Mit einem Zusatz zur Europäischen Menschenrechtskonvention haben 36 europäische Staaten die Todesstrafe endgültig abgeschafft. Die außenpolitischen Vertreter der Länder, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, unterzeichneten am Freitag in der litauischen Hauptstadt Vilnius ein entsprechendes Protokoll bei einer Außenministertagung des Europarats. Damit wird die Todesstrafe auch im Kriegsfall oder in einer Situation besonderer Kriegsgefahr ausgeschlossen, beides Fälle, in denen sie bisher von der europäischen Menschenrechtskonvention noch erlaubt gewesen wäre. Der Generalsekretär der Europarates, Walter Schwimmer, nannte das Zusatzprotokoll "einen Weg, um die barbarische Strafe unter allen Umständen abzuschaffen". Es tritt in Kraft, sobald es von mindestens zehn Staaten ratifiziert ist. Bei dem Treffen der 44 Europaratsmitglieder stand weiter der internationale Kampf gegen den Terrorismus im Mittelpunkt. Dabei müssten Menschenrechte und Gesetze beachtet werden, hieß es einer gemeinsamen Stellungnahme der Minister. Es sei notwendig, eine Balance zu finden zwischen Vorbeugemaßnahmen gegen Terrorismus und dem Schutz von Grundrechten. Die Minister kündigten zu dem Thema für den Juni eine Resolution an. Auf Vorschlag von Gastgeberland Litauen diskutierten die Delegierten auch regionale Kooperation und die Sonderstellung Weißrusslands. Dem reaktionär geführten Staat ist derzeit der Gaststatus im Europarat entzogen. "Wir wollen demokratische Reformen dort sehen, eine Stärkung des Parlaments, Pressefreiheit, ein Aussetzen der Todesstrafe", sagte Schwimmer. Erst dann könne Weißrussland wieder in die internationale Institutionen aufgenommen werden. Zum Abschluss der Frühlingstagung übernahm Luxemburg von Litauen den Vorsitz im Gremium. Die nächste reguläre Sitzung ist für den 6. und 7. November in Strassburg geplant. (APA/dpa)