Der französische Rechtsradikale Jean-Marie Le Pen muss mehrere AFP-Fotos von seinen Websites entfernen und der Nachrichtenagentur Schadensersatz für die widerrechtliche Nutzung zahlen. Die Online-Veröffentlichung der Bilder von Anti-Le-Pen-Demonstranten unter der Rubrik "Hass gegen die Patrioten" verstoße unter anderem auch gegen das Recht seiner Gegner am eigenen Bild, erkannte ein Pariser Gericht am Freitag. Le Pen, seine Partei Front National und das Unterstützer-Komitee des Präsidentschafts-Kandidaten wurden zur Zahlung von 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt.

"Ein Kind als Geisel des Hasses"

Die Fotos zeigten Teile der Massenkundgebungen vom 1. Mai, bei denen gut 1,3 Millionen Franzosen gegen den Rechtsradikalen auf die Straße gegangen waren. Eines stellte einen Mann in Begleitung eines Kinder dar; auf den Websites lepen.tv und front-national.com wurde dies mit dem Titel "Der rote Faschismus zieht durch die Straßen" und der Unterschrift "Ein Kind als Geisel des Hasses" verunglimpft. Eine solche Veröffentlichung könne nicht mit einem Anspruch auf Information begründet werden, urteilte Gerichtspräsident Jean-Claude Magendie. Die "abwertende Benutzung des Bildes einer Person" müsse geahndet werden. (APA/AFP)