Nur in drei EU-Staaten gibt es ein Verbot, sich bei Demos durch Maskierung unkenntlich zu machen:
[] In

Deutschland

gibt es verfassungsrechtliche, aber auch polizeitaktische Bedenken gegen den § 17a des Versammlungsgesetzes, der sogar auf dem Weg zur Demo "das Mitführen von Gegenständen, die geeignet sind, die Feststellung der Identität zu verhindern", unter Strafe stellt.
[] In

Dänemark

sind seit Mai 2000 auch Gesichtsbemalungen "welche die Identifikation erschweren" mit Haft bis zu sechs Monaten bedroht.
[]

Italien

hat "die ungerechtfertigte Verwendung von Schutzhelmen" im Visier - und das schon seit 1975. Die Bestimmung wird (ähnlich wie die dänische) aber kaum angewendet.
[] In den

Niederlanden

könnten die Gemeinden Vermummungsverbote verhängen - sie tun es aber nicht. Dafür gilt eine verschärfte Ausweispflicht. Ähnlich ist die Praxis in

Großbritannien

.
[]

Belgien

s Polizei geht - ohne ausdrückliches Vermummungsverbot - routinemäßig gegen Vermummte vor, weil sie davon ausgeht, dass diese Personen gewaltbereit sind.
[]

Schweden

diskutiert ein Verbot nach den Ausschreitungen von Göteborg. (cs, Der STANDARD, Print-Ausgabe 6.5.2002)