Linz - Jeden Monat veröffentlicht die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich den Diskriminierungsfall. "Schmeißen Sie Ihr Baby doch einfach in ein Taxi", lautete der Titel für den Monat Mai. Ein Fall, der jedoch bei genauerer Recherche in einem "schiefen Licht" erscheint, wie die Frauenredaktion der AK zugeben muss.Der Fall: Eine allein erziehende Mutter beantragte nach der Karenz Sondernotstandshilfe. Diese gewährt das Arbeitsmarktservice (AMS) nur, wenn für den Nachwuchs keine Betreuung vorhanden ist. Eine entsprechende Bestätigung muss bei der Wohngemeinde beantragt werden, die ein Drittel der Notstandshilfe zu zahlen hat. Und so ging Tanja W. auf das Gemeindeamt Taufkirchen, den Schrieb erhielt sie nicht. Es gebe im Bezirk 15 Tagesmütter, erhielt sie als Antwort, damit sei sie für eine Arbeit vermittelbar. Das AMS lehnte die Sondernotstandshilfe ab, wogegen die Alleinerzieherin Berufung einlegte. Sie habe kein Auto, mit dem sie ihr Kind zu einer der Tagesmütter bringen könne. Auch dieses Argument überzeugte die Gemeinde nicht. Laut Gemeinderatsbeschluss von 1998 stelle Taufkirchen ein "geeignetes Transportmittel zur Verfügung". "Ich soll mein 19 Monate altes Kind jeden Tag in ein Taxi setzen und zur Tagesmutter bringen lassen." Diesen Vorschlag fand nicht nur die Mutter unzumutbar, sondern auch die Bezirksverwaltungsbehörde, die eine Stellungnahme zur Berufung abgeben musste. Seit März erhält Tanja W. nun Sondernotstandshilfe vom AMS. Was offenbar die Behörden nicht wussten In besagtem Fall besitzt die Mutter der Alleinerzieherin ein Taxiunternehmen, und Tochter und Enkel wohnen noch zu Hause. Auch wenn dieser Diskriminierungsfall einen "Beigeschmack" habe, steht für die AK-Frauenredaktion fest: "Was bei verheirateten Müttern als Tugend angesehen wird - sich selbst länger um das Kind zu kümmern -, wird bei allein stehenden Müttern als ungerechtfertigtes Ausnützen von Sozialleistungen abqualifiziert". Denn um finanzielle Belastungen der Allgemeinheit könne es nicht gehen. Theoretisch hatte sich Taufkirchen bereit erklärt, die Taxikosten von umgerechnet 290 Euro pro Woche zu zahlen - an die Oma des Kindes, die auch im Auftrag der Gemeinde chauffiert. (ker) (D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 6.5. 2002)