Eisenstadt - Der Burgenländer Robert Dürr, erst Freitag der Vorwoche nach einer sechsmonatigen Strafhaft wegen NS-Wiederbetätigung und Verstoßes gegen des Verbotsgesetz aus der Justizanstalt Eisenstadt entlassen, will nicht an der Kundgebung zum Weltkriegsende heute, Mittwoch, abend in Wien teilnehmen. "Ich werde nicht in Wien sein, falls wieder jemand mit Gerüchten daherkommen sollte", sagte er. Dürr bestritt vehement, am Neonazi-Aufmarsch gegen die Wehrmachtsausstellung vom 13. April teilgenommen zu haben. Er bestätigte zwar, zu diesem Zeitpunkt Hafturlaub gehabt zu haben, will aber bei diesem Aufmarsch in Wien nicht dabeigewesen sein - "100-prozentig sicher nicht". Es gebe genug Zeugen dafür, meinte er, "meine Familie und auch Leute im Dorf, die mich am selben Tag mit dem Traktor fahren und auch im Weingarten gesehen haben". Dürr ist Landwirt in Nickelsdorf (Bezirk Neusiedl am See). Dürr dementierte auch jede Beteiligung an der kürzlich gegründeten "Nationaldemokratischen Partei Österreichs" (NPÖ). Er habe nichts damit zu tun, betonte er. "Ich habe gar nicht gewusst, dass es sie gibt." Nach seiner Haftentlassung will sich Dürr, dem nach eigener Aussage nur drei Tage Haft erlassen worden sind, mit dem Thema "Justiz" beschäftigen. "Die Justiz ist eine Schlangengrube, in der es mehr Reformbedarf gibt als in der Politik selbst." Robert Dürr, in den achtziger Jahren als Proponent der "Notwehrgemeinschaft der Bauern" Organisator Tage dauernder Grenzblockaden, kandidierte bei der Landtagswahl 1987 für die Freiheitlichen. Auf Grund eines Notariatsaktes sollte er in der Halbzeit der Legislaturperiode in den Landtag einziehen, der Plan ließ sich aber nicht realisieren. Er kandidierte mit seiner Notwehrgemeinschaft bei den Landwirtschaftskammerwahlen und war zwischenzeitig auch Kammerrat. Schließlich trat er als Gründer der "Partei Neue Ordnung" in Erscheinung. Bei der Wehrmachtsausstellung 1996 in Klagenfurt lieferte Dürr gemeinsam mit einem seiner engsten Mitstreiter einen Eklat. Im November 2000 musste sich der Vater zweier Kinder vor einem Eisenstädter Geschworenensenat wegen NS-Wiederbetätigung und Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verantworten. Die Anklage warf ihm vor, NS-Gedankengut propagiert, Hitler glorifiziert und die deutsche Kriegsschuld verneint zu haben. Er wurde zu drei Jahren teilbedingter Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Das OLG Wien hat das Strafausmaß auf zwei Jahre teilbedingt, davon sechs Monate unbedingt, herabgesetzt. (APA)