Netzpolitik
Wiener Pensionist stellte hunderte Kinderpornos ins Internet
Deutsches Internetportal verständigte Behörden - "Hab sie unabsichtlich gespeichert"
In einem Katalog voll mit abscheulichen Fotos musste
Richter Andreas Böhm am Mittwoch im Wiener Landesgericht
blättern. "Das sind härteste kinderpornografische Bilder", sagte er
zu einem 59-jährigen Pensionisten. Das Material konnte Ende 2000 bei
einer Hausdurchsuchung auf dem Laptop des Ingenieurs sichergestellt
werden, nachdem ein deutsches Internetportal Anzeige erstattet hatte.
Der Wiener Pensionist hatte dort seine abartigen Bilder auf 17
Fotoalben ins Netz gestellt und damit Gleichgesinnten zum
Herunterladen angeboten."Ich habe sie unabsichtlich gespeichert"
Der Beschuldigte bot eine abenteuerliche Verantwortung:
"Eigentlich habe ich nur gechatted." Plötzlich und unaufgefordert
hätten ihm seine Gesprächspartner "Sex-Bildchen" zugeschickt, auch
solche mit Kindern."Ich hab sie unabsichtlich gespeichert",
behauptete der 59-Jährige. "Wie kann man so was unabsichtlich
speichern", fragte sich der Richter. "Ich hab gedrückt, dass ich sie
annehme", sagte der Rentner.
Angeklagter blieb bei seiner Version
Hunderte verbotene Kinderpornos fanden sich auf der
beschlagnahmten Festplatte. Der Pensionist blieb bei seiner Version:
"Ich hab das Kastl nur zwei Monate gehabt! Da soll ich das alles
bewusst gemacht haben?" Als der Richter auf die Fotoalben zu
sprechen kam, meinte der 59-Jährige, auch das wäre gegen seinen
Willen geschehen. Er könne am Computer "ja nicht ein Mal gescheit
einen Brief schreiben."
Auch auf einem Laptop fanden sich Bilder
Tatsache ist, dass sich der Mann einen Laptop ausborgte, nachdem
ihm die Polizei seinen von Amts wegen weggenommen hatte. Als er
diesen zur Reparatur brachte, fanden sich auf der Festplatte
neuerlich kinderpornografische Abbildungen.
Der Prozess wurde vertagt. Der Richter will einen
Computer-Experten beiziehen, um die Version des Angeklagten zu
widerlegen. Verteidiger Günter Harrich beantragte die Beiziehung
eines Psychiaters, um seinen Mandanten auf eine mögliche
Zurechnungsunfähigkeit untersuchen zu lassen.(APA)