Wien - Das Bekenntnis des FPÖ-Abgeordneten Wolfgang Jung zur Deutschen Nation und seine Verneinung der Österreichischen Nation ist unter Experten auf Ablehnung gestoßen. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer bezeichnete es als "bemerkenswert", das ein österreichischer Abgeordneter die österreichische Nation nicht anerkenne. Auch der Historiker Ernst Bruckmüller zeigte sich "erstaunt", weil darin eine "geistige Welt" zum Ausdruck komme, die den allermeisten Österreichern fremd sei. Jung hatte am Dienstagabend in der "Zib2" zur österreichischen Nation erklärt: "Ich glaube nicht daran." Er könne eine Nation "nicht konstruieren", die könne nur "in Jahrhunderten entstehen". Jung bekannte sich zum Deutschen Volkstum: "Wenn sie mich nach meiner Nationalität fragen, nach der Volkszugehörigkeit, bin ich Deutscher." Wenn deutschnational aber abwertend gemeint sei, dann sei er das nicht. Es sei falsch, deutschnational mit rechtsextrem gleichzusetzen. "Starke Zweifel" am Verbotsgesetz Kritisch äußerte sich Jung auch zum Verbotsgesetz. Das Verbotsgesetz an sich habe seinen Grund gehabt, er habe aber "starke Zweifel", ob die Verhältnismäßigkeit im Strafmaß stimme, sagte der FPÖ-Abgeordnete. Ernst Bruckmüller vom Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Universität Wien meinte dazu am Mittwoch im Radio-"Mittagsjournal", in derartigen Aussagen würden ältere Vorstellungen auch aus der ersten Republik noch weiter leben, die einen Vorrang der deutschen Kultur und Sprache sehen. Verbunden sei das auch mit einer Herabwürdigung der nicht deutschsprachigen Österreicher. Einem will Jungs Mitgliedschaft im Nationalrat prüfen lassen Der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Caspar Einem hat Nationalratspräsident Heinz Fischer (S) aufgefordert zu prüfen, ob der FPÖ-Abgeordnete Wolfgang Jung weiter im Nationalrat bleiben könne. Grund dafür ist die Aussage Jungs, der sich zur Deutschen Nation bekannt hatte. In einem Schreiben fordert Einem nun Fischer auf zu prüfen, "ob diese überraschende Tatsache nicht allenfalls mit Jungs Mitgliedschaft im Nationalrat unvereinbar ist. Hier soll es nicht um die Diskriminierung von EU-Bürgern gehen. Mein Verständnis der Bundesverfassung und des Wahlrechts ist allerdings, dass auch EU-Ausländer dem Nationalrat nicht angehören können", heißt es in Einems Brief. (APA)