Brüssel - Bis Ende des Jahres will Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein neue Regeln zur Informationspflicht börsennotierter Unternehmen vorschlagen. Die jetzigen Vorschriften stammen aus den achtziger Jahren und sollen den seitdem erfolgten Entwicklungen angepasst werden. Die Kommission hat am Mittwoch alle Interessenten aufgefordert bis zum 5. Juli ihre Stellungnahme zu Bilanzvorlagen, Beteiligung der Aktionäre sowie die Offenlegung der Abstimmungs- und Eigenkapitalstrukturen abzugeben. Die geplante Richtlinie, mit der die Vergleichbarkeit und die regelmäßige Vorlage von Bilanzen erreicht werden soll, ist Bestandteil der Integration der Finanzmärkte, die bis 2005 angestrebt wird. Eine erste öffentliche Konsultation war im Juli vergangenen Jahres lanciert worden. Dabei hatte laut Kommission eine klare Mehrheit der Wertpapieremittenten, Investoren, Regulierungsbehörden, Audit- und Rechnungslegungsgesellschaften, sowie der Börsen und Verbraucherverbände für flexible Regeln plädiert, die von der Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Wertpapierausschuss zu erlassen wären. Meinung zu vier Themen In einem Teil der insgesamt 90 eingegangen Antworten - die Mehrzahl aus Großbritannien und Deutschland - sei vor allem um die Abklärung der Rechtssicherheit und der demokratischen Kontrolle gebeten worden. Die Kommission will jetzt die Meinung der Marktteilnehmer zu vier Themen einholen. So will sie Vorschriften für die Vorlage von Bilanzen vom Jahresumsatz abhängig machen. Ab 25 Mio EUR aufwärts sollen vierteljährlich Finanzabschlüsse und Managementberichte vorgelegt werden. Kleinere Unternehmen sollen einen Quartalsbericht über Nettoumsatz sowie Gewinn und Verlust vor und nach Steuern abgeben. Die Rechte der Aktionäre will die Kommission auf Gleichbehandlung ausdehnen und erwägt überdies elektronische Abstimmungen. Ferner geht es um den Schwellenwert der Stimmrechte für die Offenlegung des Erwerbs bzw. die Veräußerung von Mehrheitsbeteiligungen sowie die Frist dies mitzuteilen und die Wege der Informationsverbreitung. (APA/vwd)