Finanzen & Börse
Neue Regeln für börsennotierte Unternehmen
Brüssel arbeitet - Vergleichbarkeit von Bilanzen erreichen
Brüssel - Bis Ende des Jahres will Binnenmarktkommissar
Frits Bolkestein neue Regeln zur Informationspflicht börsennotierter
Unternehmen vorschlagen. Die jetzigen Vorschriften stammen aus den
achtziger Jahren und sollen den seitdem erfolgten Entwicklungen
angepasst werden. Die Kommission hat am Mittwoch alle Interessenten
aufgefordert bis zum 5. Juli ihre Stellungnahme zu Bilanzvorlagen,
Beteiligung der Aktionäre sowie die Offenlegung der Abstimmungs- und
Eigenkapitalstrukturen abzugeben. Die geplante Richtlinie, mit der die Vergleichbarkeit und die
regelmäßige Vorlage von Bilanzen erreicht werden soll, ist
Bestandteil der Integration der Finanzmärkte, die bis 2005 angestrebt
wird. Eine erste öffentliche Konsultation war im Juli vergangenen
Jahres lanciert worden. Dabei hatte laut Kommission eine klare
Mehrheit der Wertpapieremittenten, Investoren, Regulierungsbehörden,
Audit- und Rechnungslegungsgesellschaften, sowie der Börsen und
Verbraucherverbände für flexible Regeln plädiert, die von der
Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Wertpapierausschuss zu
erlassen wären.
Meinung zu vier Themen
In einem Teil der insgesamt 90 eingegangen Antworten - die
Mehrzahl aus Großbritannien und Deutschland - sei vor allem um die
Abklärung der Rechtssicherheit und der demokratischen Kontrolle
gebeten worden. Die Kommission will jetzt die Meinung der
Marktteilnehmer zu vier Themen einholen. So will sie Vorschriften für
die Vorlage von Bilanzen vom Jahresumsatz abhängig machen. Ab 25 Mio
EUR aufwärts sollen vierteljährlich Finanzabschlüsse und
Managementberichte vorgelegt werden. Kleinere Unternehmen sollen
einen Quartalsbericht über Nettoumsatz sowie Gewinn und Verlust vor
und nach Steuern abgeben.
Die Rechte der Aktionäre will die Kommission auf Gleichbehandlung
ausdehnen und erwägt überdies elektronische Abstimmungen. Ferner geht
es um den Schwellenwert der Stimmrechte für die Offenlegung des
Erwerbs bzw. die Veräußerung von Mehrheitsbeteiligungen sowie die
Frist dies mitzuteilen und die Wege der Informationsverbreitung. (APA/vwd)