Irak
Vermummungsverbot: Khol kann sich Haftstrafen vorstellen
ÖVP nähert sich FPÖ-Position an - auch Grüne gesprächsbereit
Wien - Die FPÖ will bei Verstößen gegen das künftige
Vermummungsverbot das Strafrecht anwenden und so auch Haftstrafen
erreichen - ÖVP-Klubobmann Andreas Khol dagegen möchte bei dem reinen
Tatbestand Vermummung nur das Verwaltungsrecht zur Anwendung gelangen
lassen. Das sagt Khol nun in einem Interview mit der "Presse"
(Samstag-Ausgabe). Für gewaltbereite Vermummte, etwa solche, die
Pflastersteine mit sich führen, soll aber auch nach Ansicht Khols das
Strafrecht greifen. Damit nähern sich die Positionen zwischen den
Koalitionspartnern nun an. Wie groß der Haftrahmen für dieses gewaltbereiten Vermummten sein
soll - FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler spricht hier von bis zu
einem Jahr - darauf will sich Khol noch nicht festlegen: "Ich bin der
Mann für die große Linie. Die Kleinigkeiten ..." Der ÖVP-Klubobmann
kündigte die Behandlung des Vermummungsverbots im
Klubobleute-Gespräch kommende Woche an.
Auch Grüne gesprächsbereit
Grünen-Chef Alexander Van der Bellen zeigt sich
über das von den Regierungsparteien angestrebte Vermummungsverbot bei
Demonstrationen gesprächsbereit - allerdings nur über ein
"beschränktes Vermummungsverbot". ÖVP und FPÖ wirft er aber vor,
"einen schwarzblauen Block" zu bilden. Dabei attackiert der Grüne vor
allem ÖVP-Klubchef Andreas Khol. Ihm wirft Van der Ballen
"Diffamierung, Verunglimpfung und die Imitation der Methoden
Westenthalers" vor.
Der Grünen-Chef begründet seine Verhandlungsbereitschaft über ein
Vermummungsverbot damit, dass er wie jeder friedliche Demonstrant ein
Interesse daran habe, vor gewalttätigen Demonstranten geschützt zu
werden, damit das Demonstrationsrecht nicht diskreditiert werde.
Abhängig macht Van der Bellen seine Zustimmung aber von einigen
Punkten, über die unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen
geredet werden sollte.
YVermummungsverbot auch für Polizisten?
So müsse die Polizei Neo-Nazi-Netzwerke unter Beobachtung halten.
Die Exekutive müsse weiters das von ihr bei Demonstrationen
angefertigte Film- und Tonmaterial unverzüglich wieder vernichten,
soweit es nicht zur Verfolgung von Gewalttätern gebraucht werde. Das
Vermummungsverbot müsse auch für Polizisten gelten, weshalb diese
Name oder Dienstnummer zu tragen hätten. Der Polizei müsse ein
Entscheidungsspielraum gelassen werden, ob sie im konkreten Fall ein
paar Vermummte herausgreife oder dies unterlasse, um die Situation
nicht eskalieren zu lassen.
(APA)