Wien - Die FPÖ will bei Verstößen gegen das künftige Vermummungsverbot das Strafrecht anwenden und so auch Haftstrafen erreichen - ÖVP-Klubobmann Andreas Khol dagegen möchte bei dem reinen Tatbestand Vermummung nur das Verwaltungsrecht zur Anwendung gelangen lassen. Das sagt Khol nun in einem Interview mit der "Presse" (Samstag-Ausgabe). Für gewaltbereite Vermummte, etwa solche, die Pflastersteine mit sich führen, soll aber auch nach Ansicht Khols das Strafrecht greifen. Damit nähern sich die Positionen zwischen den Koalitionspartnern nun an. Wie groß der Haftrahmen für dieses gewaltbereiten Vermummten sein soll - FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler spricht hier von bis zu einem Jahr - darauf will sich Khol noch nicht festlegen: "Ich bin der Mann für die große Linie. Die Kleinigkeiten ..." Der ÖVP-Klubobmann kündigte die Behandlung des Vermummungsverbots im Klubobleute-Gespräch kommende Woche an. Auch Grüne gesprächsbereit Grünen-Chef Alexander Van der Bellen zeigt sich über das von den Regierungsparteien angestrebte Vermummungsverbot bei Demonstrationen gesprächsbereit - allerdings nur über ein "beschränktes Vermummungsverbot". ÖVP und FPÖ wirft er aber vor, "einen schwarzblauen Block" zu bilden. Dabei attackiert der Grüne vor allem ÖVP-Klubchef Andreas Khol. Ihm wirft Van der Ballen "Diffamierung, Verunglimpfung und die Imitation der Methoden Westenthalers" vor. Der Grünen-Chef begründet seine Verhandlungsbereitschaft über ein Vermummungsverbot damit, dass er wie jeder friedliche Demonstrant ein Interesse daran habe, vor gewalttätigen Demonstranten geschützt zu werden, damit das Demonstrationsrecht nicht diskreditiert werde. Abhängig macht Van der Bellen seine Zustimmung aber von einigen Punkten, über die unter Einbeziehung internationaler Erfahrungen geredet werden sollte. YVermummungsverbot auch für Polizisten? So müsse die Polizei Neo-Nazi-Netzwerke unter Beobachtung halten. Die Exekutive müsse weiters das von ihr bei Demonstrationen angefertigte Film- und Tonmaterial unverzüglich wieder vernichten, soweit es nicht zur Verfolgung von Gewalttätern gebraucht werde. Das Vermummungsverbot müsse auch für Polizisten gelten, weshalb diese Name oder Dienstnummer zu tragen hätten. Der Polizei müsse ein Entscheidungsspielraum gelassen werden, ob sie im konkreten Fall ein paar Vermummte herausgreife oder dies unterlasse, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. (APA)