Geschlechterpolitik
Angleichung des Frauenpensionsalters nicht vor dem Jahr 2018
Österreichischer Frauenring: Kinderbetreuung und Maßnahmen gegen Lohndifferenz haben Vorrang
Wien - "Die Mitglieder des Österreichischen Frauenringes
wenden sich an alle Parlaments-Abgeordneten und Regierungsmitglieder
mit dem Anliegen, das 1992 beschlossene Gleichbehandlungspaket zu
respektieren und Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen
zu ergreifen. Der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen für alle
Altersstufen und Maßnahmen gegen die wachsende Lohndifferenz sind
dabei vorrangige Ziele, da Österreich im EU-Vergleich in diesen
Bereichen zu den Schlusslichtern zählt.", so Maga. Eva Salomon,
Vorsitzende des Österreichischen Frauenringes.Voraussetzungen nicht erfüllt
Mit dem 1992 beschlossenen Gleichbehandlungspaket erklärten 2/3
der ParlamentarierInnen ihre Bereitschaft in einem 25-jährigen
Stufenplan die vorhandenen rechtlichen und ökonomischen
Diskriminierungen von Frauen zu beseitigen. Erst nach der Beseitigung
aller Diskriminierungen wollten die ParlamentarierInnen den Frauen
das gleiche Pensionsanfallsalter zumuten.
Dieser Beschluss beruhte auf der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 1990 zum unterschiedlichen
Pensionsalter von Frauen und Männern. Die dort getroffene
Feststellung, dass Frauen unabhängig von ihrem Familienstand, immer
noch die Hauptlast der Haushaltsführung und Kindererziehung tragen,
ist leider auch heute noch zutreffend. Somit sind die gesetzlich
festgelegten Voraussetzungen für eine vorzeitige Anhebung des
Pensionsalters von Frauen derzeit nicht erfüllt.
(red)