Wien - "Die Mitglieder des Österreichischen Frauenringes wenden sich an alle Parlaments-Abgeordneten und Regierungsmitglieder mit dem Anliegen, das 1992 beschlossene Gleichbehandlungspaket zu respektieren und Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen zu ergreifen. Der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen für alle Altersstufen und Maßnahmen gegen die wachsende Lohndifferenz sind dabei vorrangige Ziele, da Österreich im EU-Vergleich in diesen Bereichen zu den Schlusslichtern zählt.", so Maga. Eva Salomon, Vorsitzende des Österreichischen Frauenringes.Voraussetzungen nicht erfüllt Mit dem 1992 beschlossenen Gleichbehandlungspaket erklärten 2/3 der ParlamentarierInnen ihre Bereitschaft in einem 25-jährigen Stufenplan die vorhandenen rechtlichen und ökonomischen Diskriminierungen von Frauen zu beseitigen. Erst nach der Beseitigung aller Diskriminierungen wollten die ParlamentarierInnen den Frauen das gleiche Pensionsanfallsalter zumuten. Dieser Beschluss beruhte auf der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 1990 zum unterschiedlichen Pensionsalter von Frauen und Männern. Die dort getroffene Feststellung, dass Frauen unabhängig von ihrem Familienstand, immer noch die Hauptlast der Haushaltsführung und Kindererziehung tragen, ist leider auch heute noch zutreffend. Somit sind die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen für eine vorzeitige Anhebung des Pensionsalters von Frauen derzeit nicht erfüllt. (red)