Irak
Khol für Geldstrafen "beim ersten Mal"
ÖVP-Klubobmann will Haftstrafe nur bei Wiederholungstätern
Wien - ÖVP-Klubobmann Andreas Khol will eine
Haftstrafe für bewaffnete Vermummte nur, wenn sie Wiederholungstäter
sind. Im "Kurier" vom Dienstag sagt Khol: "Beim ersten Mal soll
nur eine Geldstrafe drohen." Ein Entwurf von ÖVP und FPÖ sieht laut "Kurier" vor, dass bei
Protesten auf der Straße generell nicht erlaubt sei, sich unkenntlich
zu machen. "Die reine Vermummung wird aber nur als Verwaltungsstrafe
behandelt", so Khol. Überdies müsse das "gelindere Mittel" Vorrang
haben. Beamte sollen die Betreffenden zuerst auffordern, sich zu
entmummen oder die Veranstaltung zu verlassen. "Erst wenn das nicht
geschieht, kann es zu einer Festnahme kommen."
Noch diese Woche wollen ÖVP und FPÖ das Vermummungsverbot beschließen. Zwar findet dazu heute, Dienstag, noch ein Vier-Parteien-Gespräch zwischen den Klubobmännern statt, es ist aber nicht zu erwarten, dass SPÖ und Grüne zustimmen werden. Daher wollen die Regierungsparteien mit einem Initiativantrag am 22. Mai im Parlament Fakten schaffen. FP-Klubchef Peter Westenthaler präzisierte Montag den Vorschlag der Freiheitlichen. Dieser orientiere sich am deutschen Vorbild, dort gebe es ein Vermummungsverbot bei Demos, aber auch schon auf dem Weg dorthin - samt Strafrahmen bis zu einem Jahr Haft.
Innenminister Ernst Strasser (VP) will einen weiten Ermessensrahmen für
die Polizisten bei Demonstrationen, die FPÖ signalisiert Zustimmung. Strasser warnte allerdings vor einem Muss zum Einschreiten, es könnte Eskalationen provozieren.
Strasser im ORF-Radio: "Die Umsetzung bedeutet, dass für die Beamten
ein Handlungsspielraum da ist, der ermöglicht, einschreiten zu
können, aber nicht in jedem Fall, einschreiten zu müssen.
Böhmdorfer "durchaus dafür"
Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) ist für die
Einführung der Vermummungsverbots. "Ich bin durchaus dafür, weil ich
den Eindruck habe, dass die Vermummung vor allem dem Zweck dient,
unerkannt Gewalt auszuüben oder Schaden anzurichten. Im Rechtsstaat
kann es aber nicht so sein, dass man sich unkenntlich machen darf, um
hinter diesem Schutz Gewalt, Terror oder Sachbeschädigung auszuüben",
so Böhmdorfer im Gespräch mit der APA am Rande der Richterwoche in
Ottenstein im Waldviertel.(Der STANDARD, Print-Ausgabe 14.5.2002, red, APA)