Linz – Angeblicher "Samenraub" kommt nicht nur im deutschen Tennismilieu vor, auch in österreichischen Gendarmeriekreisen soll dieses Delikt begangen worden sein. Die mutmaßliche Täterin: eine ehemalige Informantin der Gendarmerie, heute Opfer. Das vermeintliche Opfer: ein früherer Gendarm, nunmehr als Täter angeklagt. Ort, Zeit und Grund des Nachspiels: Landesgericht Linz, montags, versuchter schwerer Betrug. Mit von der Prozesspartie: ein Baggerfahrer, dem das Ganze dann doch zu heiß wurde.

Der Exgendarm, Vater dreier ehelicher Kinder, begann ein Verhältnis mit seiner Informantin. Sie wurde schwanger und brachte ein Mädchen zur Welt. Der Gendarm leugnete die Vaterschaft, dies könne auch nicht sein, da ihm ein Urologe Zeugungsunfähigkeit attestiert habe. Außerdem sei es nie zum Sex mit der Frau gekommen – diese reichte Vaterschaftsklage ein.

Der Mann wurde gerichtlich aufgefordert, sich einem DNA-Test zu unterziehen. In der Gerichtsmedizin in Linz. Also fuhr er hin – mit seinem Freund, dem ebenfalls angeklagten Baggerfahrer. Der Freund gab sich unter Vorlage eines gefälschten Führerscheins als der Gendarm aus, kurz vor der Speichelabgabe verlor er aber die Nerven und legte ein Geständnis ab. Schließlich wurde der DNA-Test wie vorgesehen bei dem Exgendarmen durchführt – und es ergab sich zweifelsfrei, dass das Kind von diesem ist.

Nun gut, das Kind könne schon von ihm sein, verantwortete sich der Exgendarm Montag vor Gericht, er habe aber "nie willentlich" sexuellen Kontakt mit der Kindesmutter gehabt. Vielmehr sei er von dieser in deren Wohnung gelockt und dort betäubt worden. Während seiner Ohnmacht müsse ihm die Frau "Samen abgenommen" und sich selbst befruchtet haben.

"Wir hatten Sex", widersprach die Frau im Zeugenstand, und zwar acht Mal, ein Mal davon gleich am Gendarmerieposten. Der Exgendarm habe die Schwangerschaft nicht gewollt und ihr sogar zur Abtreibung geraten, was sie aber abgelehnt habe.

Der Exbeamte wurde nicht rechtskräftig zu 24 Monaten, einer davon unbedingt, verurteilt, sein Freund rechtskräftig zu 1500 Euro Geldbuße.
(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 14.5. 2002)