Nahost
Inhaftierter Fatah-Chef darf weiterhin Anwalt nicht treffen
Barghutis Antrag vom Obersten Gericht abgewiesen
Jerusalem - Der inhaftierte Fatah-Chef Marwan Barghuti
darf seinen Anwalt weiterhin nicht treffen. Wie der israelische
Rundfunk am Dienstag berichtete, wies der Oberste Gerichtshof Israels
einen entsprechenden Antrag Barghutis ab. Demnach war dem
Fatah-Führer ein Treffen mit seinem Anwalt bisher vom israelischen
Inlands-Geheimdienst Shin Beth aus "Sicherheitsgründen" verweigert
worden. Die Richter schlossen sich der Auffassung an. Barghuti hatte sich kurz nach seiner Festnahme Mitte April nur
einmal mit seinem Anwalt beraten können. Der Anwalt habe einen
Kompromissvorschlag des Gerichts zurückgewiesen, der ein Treffen in
Anwesenheit eines Geheimdienstagenten erlaubt hätte, hieß es im
Radio.
Die israelische Armee hatte den Chef der Fatah-Organisation von
Palästinenser-Präsident Yasser Arafat im Westjordanland in Ramallah
festgenommen. Er gilt in Israel als Drahtzieher der im September 2000
begonnenen zweiten Intifada. Ihm droht eine Anklage wegen Mordes an
hunderten Israelis. Israel beschuldigt ihn zudem, Anführer der
El-Aksa-Brigaden zu sein, der bewaffneten Splittergruppe der Fatah.
Die Brigaden hatten sich zu zahlreichen anti-israelischen
Selbstmordanschlägen bekannt. (APA)