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Teilverbot von Pornografie im Internet verletzt nicht US-Verfassung
Entscheidung des obersten amerikanischen Gerichtshofs
Eine Einschränkung von Pornografie im
Internet, die sich auf örtlich unterschiedliche Moralstandards
stützt, verletzt nach einer Entscheidung des obersten amerikanischen
Gerichtshofs nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung. Damit wies
der Gerichtshof nach Presseberichten von Dienstag Einwände gegen ein
vier Jahre altes Gesetz zurück, das Kinder vor Pornografie im
Internet schützen sollte. Allerdings müsse geprüft werden, ob die Kinder auch anders vor
Pornografie geschützt werden könnten, fanden die Richter. Sie
verwiesen den Fall zurück an das niedrigere Gericht in Philadelphia.
Dieses Gericht hatte entschieden, das Gesetz verstoße gegen das
Verfassungsrecht der freien Meinungsäußerung, weil es örtlichen
Behörden die Freiheit einräumt, eigene Regelungen nach
unterschiedlichen Moralstandards zu erlassen. Weil das Internet keine
Grenzen kenne, zwinge das Gesetz alle Pornografie-Anbieter, sich an
die striktesten Moralstandards der konservativsten Gemeinden zu
halten, hatte das Gericht entschieden. Diesen Einwand verwarfen die
obersten Richter. (APA/dpa)