Österreich
Schimpf und Freispruch
Wega keine Behörde - "Arschlöcher" für den "Trommler" bei den Donnerstagsdemos folgenlos
Wien - "Dieser Freispruch ist kein Freibrief für eine Wiederholung", mahnt Richterin Andrea Hofko. Peter R. solle es künftig bitte unterlassen, die Einsatzleitung der Polizei und die Wega (Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung) via Megafon als "Arschlöcher von Wien" zu bezeichnen. Weil er das am 15. März 2001 bei einer Donnerstagsdemo am Wiener Heldenplatz getan hatte, saß R. Mittwoch im Wiener Bezirksgericht Innere Stadt auf der Anklagebank. Vorwurf: öffentliche Beleidigung einer Behörde.Peter R. und sein Anwalt Stefan Traxler plädierten auf "Entrüstungsbeleidigung". Die ihrer Meinung nach entschuldigende Vorgeschichte: R., bei Kundgebungen gegen de schwarz-blaue Regierung als "der Trommler" bekannt, hatte drei Wochen zuvor bei der Antiopernballdemo von einem Wega-Beamten einen Schlag ins Gesicht erhalten - gut dokumentiert von einem Fotografen. Das Bild ging um die Welt, auch DER STANDARD veröffentlichte es damals.
Formal falsch
Richterin Hofko war zwar eher der Ansicht, dass drei Wochen Reaktionszeit zwischen amtlicher Watsche und Entrüstung zu viel seien, trotzdem entschied sie auf Freispruch. Grund: Die Wega sei keine Behörde, sondern nur eine Abteilung der Sicherheitswache. Und auch Letztere sei nur ein Hilfsorgan der Behörde. Also sei der Vorwurf der Behördenbeleidigung formal falsch. Schon beim Strafantrag habe die Staatsanwaltschaft "nicht die Kurve kratzen können". Das merke man auch daran, dass die Anklagebehörde so lange auf dem Akt "gehockt" sei.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat drei Tage Zeit, eine Erklärung abzugeben. (DER STANDARD, Printausgabe 16.05.2002)