Panorama
Nervosität um Schröder-Haare
Ob gefärbt oder nicht - Mit Spannung wird auf die Gerichts- Entscheidung gewartet
Hamburg - Im Streit um einen Bericht über die Haarfarbe
von Bundeskanzler Gerhard Schröder wird an diesem Freitag (17. Mai)
eine Entscheidung der Hamburger Pressekammer erwartet. Es geht um
eine Unterlassungsklage des Kanzlers gegen die Nachrichtenagentur
ddp. Diese hatte im Jänner ein Interview verbreitet, in dem sich eine
Imageberaterin über die ihrer Ansicht nach gefärbten Haare des
58-Jährigen äußerte. Der Bundeskanzler will erreichen, dass ddp die
Zitate nicht weiter verbreitet. Den Rechtsstreit, in dem es um
Pressefreiheit und journalistische Sorgfaltspflicht geht, will die
Nachrichtenagentur notfalls "bis nach Karlsruhe" durchfechten.
Auf Intervention der Gegenseite hatte die Agentur die Äußerungen
der Imageberaterin zwar zurückgezogen und in einem weiteren Bericht
richtig gestellt. Eine danach erlassene einstweilige Verfügung, mit
der die erneute Verbreitung der Aussagen verboten werden sollte,
wurde aber nicht akzeptiert.
Der Vorsitzende Richter hatte bei der Verhandlung im April darauf
hingewiesen, dass die Agentur auch durch den neuen Bericht ihre
vorherige Fassung nicht uneingeschränkt widerrufen habe. Sie habe
sich darin lediglich auf die Angaben des Kanzlers berufen. Der
Richter unterstrich, dass es um die Frage der Verbreiter-Haftung
gehe. Danach kann von demjenigen Unterlassung verlangt werden, der
ein falsches Zitat verbreitet, auch wenn er sich die Behauptung nicht
zu Eigen gemacht hat. (APA/dpa)