Hamburg - Im Streit um einen Bericht über die Haarfarbe von Bundeskanzler Gerhard Schröder wird an diesem Freitag (17. Mai) eine Entscheidung der Hamburger Pressekammer erwartet. Es geht um eine Unterlassungsklage des Kanzlers gegen die Nachrichtenagentur ddp. Diese hatte im Jänner ein Interview verbreitet, in dem sich eine Imageberaterin über die ihrer Ansicht nach gefärbten Haare des 58-Jährigen äußerte. Der Bundeskanzler will erreichen, dass ddp die Zitate nicht weiter verbreitet. Den Rechtsstreit, in dem es um Pressefreiheit und journalistische Sorgfaltspflicht geht, will die Nachrichtenagentur notfalls "bis nach Karlsruhe" durchfechten. Auf Intervention der Gegenseite hatte die Agentur die Äußerungen der Imageberaterin zwar zurückgezogen und in einem weiteren Bericht richtig gestellt. Eine danach erlassene einstweilige Verfügung, mit der die erneute Verbreitung der Aussagen verboten werden sollte, wurde aber nicht akzeptiert. Der Vorsitzende Richter hatte bei der Verhandlung im April darauf hingewiesen, dass die Agentur auch durch den neuen Bericht ihre vorherige Fassung nicht uneingeschränkt widerrufen habe. Sie habe sich darin lediglich auf die Angaben des Kanzlers berufen. Der Richter unterstrich, dass es um die Frage der Verbreiter-Haftung gehe. Danach kann von demjenigen Unterlassung verlangt werden, der ein falsches Zitat verbreitet, auch wenn er sich die Behauptung nicht zu Eigen gemacht hat. (APA/dpa)