Österreich
Schuldspruch im Mordfall Schriefl rechtskräftig
Nichtigkeitsbeschwerde des zu 15 Jahren Haft Verurteilten verworfen
Wien - Die Vorgeschichte: Herbert P. (33) hat in einer Oktober-Nacht 1988
die damals 20 Jahre alte Alexandra Schriefl nach einem Disco-Besuch
in Wien-Favoriten überfallen, sie auf ein verwildertes Grundstück
gezerrt, erdrosselt und mit ihrer eigenen Kleidung nackt an einen
Baum gefesselt: Dieses Erkenntnis eines Wiener Schwurgerichts vom
vergangenen Dezember hat der Oberste Gerichtshof (OGH) vor wenigen
Tagen bestätigt.Strafhöhe und Anstalt noch unklar
"Die vom Angeklagten eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde in
nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet zurückgewiesen", meinte der
OGH-Pressesprecher Ernst Markel dazu am Donnerstag.
Während der Schuldspruch in dem spektakulären Mordfall somit
rechtskräftig ist, ist die Strafhöhe noch nicht endgültig geklärt. Ob
es bei den 15 Jahren Haft sowie der Unterbringung in einer Anstalt
für geistig abnorme Rechtsbrecher bleibt - aus rechtlichen Gründen
hatte die erste Instanz über den zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 Jahre
alten Herbert P. kein höheres Strafausmaß verhängen können -, muss
jetzt das Wiener Oberlandesgericht beantworten.
Fall Beranek
Herbert P. ist auch immer wieder mit einem zweiten Aufsehen
erregenden Mordfall in Zusammenhang gebracht worden. Der Mord an der
zehnjährigen Christina Beranek wird aber wohl als ungeklärtes
Verbrechen in die Wiener Kriminalgeschichte eingehen: Der zuständige
Staatsanwalt Ernst Kloyber hat vor knapp drei Monaten das in diesem
Zusammenhang anhängige Verfahren gegen den verdächtigen 33-Jährigen
eingestellt, nachdem ein DNA-Gutachten keine Indizien auf eine
mögliche Täterschaft von Herbert P. erbracht hatte. Das Mädchen war
am 3. Februar 1989 ebenfalls in Wien-Favoriten einem Sexualverbrechen
zum Opfer gefallen. (APA)