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Tujan Faisal im jordanischen Parlament

Foto: Reuters/Jarekji
Amman - Ein Militärgericht hat am Donnerstag eine ehemalige jordanische Parlamentarierin zu einer eineinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die 53-jährige Tujan Faisal hatte in einem offenen Brief dem Ministerpräsidenten Korruption vorgeworfen. Laut Urteilsbegründung hat sie damit dem Ruf der Regierung geschadet. Die liberale Politikerin nahm das Urteil erzürnt entgegen: "Die Entscheidung stand schon vorher fest. Sie (die Richter) hatten schon Schecks von Ministerpräsident (Ali) Abul Ragheb in der Tasche." Im vergangenen März behauptete Jordaniens erste weibliche Parlamentarierin in einem offenen Brief an den jordanischen König Abdullah, der Ministerpräsident habe persönlichen Profit aus einer 100-prozentigen Erhöhung der KFZ-Pflichtversicherung gezogen. Der Brief war auf der Homepage der Zeitung "Arab Times" erschienen. Faisal, eine Tscherkessin, hatte 1993-97 dem Parlament in Amman angehört. In allen Punkten schuldig Tujan Faisal wurde in allen vier Anklagepunkten für schuldig befunden. Die Urteilsbegründung besagte, dass Faisal durch ihre falsche und übertriebene Publikation den Ruf und die Würde der jordanischen Regierung verletzt, Verachtung für Justiz und Verwaltung gezeigt und sich außerdem über den Islam mokiert habe. Denn die 53-Jährige soll laut einem Beamten die Gebetssprüche des Gefängnisgeistlichen als Geschwätz bezeichnet haben. Faisal leugnete dies jedoch. Vor Gericht sagte sie, dass sie verfassungsmäßig dazu befugt gewesen sei, ihre Sichtweise zu äußern. "Die Entscheidung ist illegal, falsch und nicht verfassungsgemäß", sagte Faisals Hauptverteidiger Sayed el Radajdeh. Das Verteidigungsteam war allerdings bei der Urteilsverkündung nicht anwesend: Sie hatten sich aus Protest gegen die Richter schon vergangene Woche aus dem Prozess zurückgezogen, seither hatte sich Faisal selbst verteidigt. Die liberale Jordanierin war in den 90er Jahren, während ihrer aktiven Zeit als Politikerin, für ihre Kritik an der konservativen Regierung und moslemischen Extremisten bekannt gewesen. Gegen das Urteil ist nach Angaben des Gerichtspräsidenten keine Berufung möglich. (APA/AP)