San Francisco - Plakate, auf denen namentlich genannte Abtreibungsärzte als "Babyschlächter" bezeichnet werden, sind einer Entscheidung eines US-Gerichts zufolge nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco entschied am Donnerstag, dass die Plakate, die Fahndungsplakaten ähneln, als Drohungen begriffen werden könnten und deshalb nicht von dem Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt seien. In dem Gerichtsverfahren ging es auch um Listen von Ärzten, die mit "Tödliches Dutzend" oder "Akte Nürnberg" überschrieben waren. Die Ärzte standen daraufhin unter Polizeischutz und trugen als Vorsichtsmaßnahme schusssichere Westen. Drei der auf den Listen genannten Ärzte wurden später ermordet. Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage gegen die Anti-Abtreibungsbewegung ACLA. Die Organisation Planned Parenthood, die die Kläger anführt, sieht die ACLA-Plakate als Teil einer Kampagne der Gewalt. Es habe von 1992 bis 1994 fünf Morde an Ärzten sowie neun versuchte Morde gegeben, hieß es. Außerdem habe es fünf Bombenanschläge und 30 Fälle von Brandstiftung bei Abtreibungskliniken gegeben. In der ersten Instanz war die ACLA zu einem Schadensersatz von 109 Millionen Dollar (rund 120 Millionen Euro) verurteilt worden. Das Berufungsgericht wies das erstinstanzliche Gericht nun an, die Höhe des Schadensersatzes zu überprüfen. Die Entscheidung des Gerichts fiel mit sechs zu fünf Stimmen denkbar knapp aus. (APA/Reuters)