International
US-Gericht: "Babyschlächter"-Plakat keine Meinungsfreiheit
Knappe Entscheidung im Berufungsverfahren gegen Anti-Abtreibungsbewegung
San Francisco - Plakate, auf denen namentlich
genannte Abtreibungsärzte als "Babyschlächter" bezeichnet werden,
sind einer Entscheidung eines US-Gerichts zufolge nicht von der
Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco
entschied am Donnerstag, dass die Plakate, die Fahndungsplakaten
ähneln, als Drohungen begriffen werden könnten und deshalb nicht von
dem Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt seien. In dem Gerichtsverfahren ging es auch um Listen von Ärzten, die
mit "Tödliches Dutzend" oder "Akte Nürnberg" überschrieben waren. Die
Ärzte standen daraufhin unter Polizeischutz und trugen als
Vorsichtsmaßnahme schusssichere Westen. Drei der auf den Listen
genannten Ärzte wurden später ermordet.
Hintergrund der Entscheidung ist eine Klage gegen die
Anti-Abtreibungsbewegung ACLA. Die Organisation Planned Parenthood,
die die Kläger anführt, sieht die ACLA-Plakate als Teil einer
Kampagne der Gewalt. Es habe von 1992 bis 1994 fünf Morde an Ärzten
sowie neun versuchte Morde gegeben, hieß es. Außerdem habe es fünf
Bombenanschläge und 30 Fälle von Brandstiftung bei
Abtreibungskliniken gegeben.
In der ersten Instanz war die ACLA zu einem Schadensersatz von 109
Millionen Dollar (rund 120 Millionen Euro) verurteilt worden. Das
Berufungsgericht wies das erstinstanzliche Gericht nun an, die Höhe
des Schadensersatzes zu überprüfen. Die Entscheidung des Gerichts
fiel mit sechs zu fünf Stimmen denkbar knapp aus. (APA/Reuters)