"Ungefärbter" Kanzler Hamburg - Die Nachrichtenagentur ddp darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht mehr die Behauptung verbreiten, Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) färbe sich die Haare. Richter Andreas Buske erklärte, die Verbreitung des Zitats einer Imageberaterin sei nicht rechtmäßig gewesen und hätte von stärker hinterfragt werden müssen. "Es wäre eine sorgfältige Recherche nötig gewesen", sagte Bus-ke. Der Anwalt der Nachrichtenagentur, Klaus Sedelmeier, kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht an. Notfalls werde er bis zum Bundesgerichtshof gehen.