Die EU-Staaten dürfen nicht durch systematische Auswahlverfahren Ärzten deren Zuwanderung erschweren. Dies hat der Europäische Gerichtshof nun festgehalten (C-232/99 vom 16. Mai 2002). Im entschiedenen Fall hatte Spanien systematisch die Teilnahme am nationalen Auswahlverfahren verlangt, ohne eine vorherige fachärztliche Weiterbildung zu berücksichtigen. Der Gerichtshof sah darin einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsrichtlinie von 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise. (jwo)