Österreich
Prozessfinale im Mord-Verfahren um steirischen Bordellbesitzer
45-Jährigem droht lebenslange Haft - Entscheidendes neues psychiatrisches Gutachten
Graz - Der Prozess gegen den steirischen Zuhälter Werner R.
ging am Dienstag im Grazer Straflandesgericht in die letzte Runde.
Nach fünf Prozesstagen, die seit Februar stattgefunden hatten, wurde
für den letzten Verhandlungstag nur noch ein zusätzliches
psychiatrisches Gutachten erwartet. Werner R. wird vorgeworfen, den
Kellner eines Nachtclubs getötet und den Besitzer des Etablissements
schwer verletzt zu haben. Mitangeklagt ist ein 25-Jähriger, der R.
zum Tatort chauffiert haben soll. Werner R. erschien auch am letzten Verhandlungstag freiwillig im
Gerichtssaal. Nachdem ein Untersuchungsrichter im August vorigen
Jahres vergessen hatte, die Haftverlängerung zu beantragen, musste R.
aus der U-Haft entlassen werden. Er befindet sich seither in
Freiheit.
Kein schnelles Urteil
Der Prozess gegen Werner R. begann Ende Februar.
Überraschenderweise kam es dann nach viertägiger Verhandlung doch zu
keinem Urteil, da sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung
zusätzlich einen psychiatrischen Sachverständigen angefordert hatten.
Der bisherige Sachverständige hatte sich nicht genau festlegen
wollen, ob Werner R. in einem Alkohol- und Kokainrausch gehandelt
hatte oder ob er zurechnungsfähig gewesen ist.
Bei dem Gutachter handelt es sich um den Münchner Experten Norbert
Nedopil, der bereits im Prozess gegen den Bombenbauer Franz Fuchs
beigezogen worden war. Die neue Expertise wird sich vermutlich
entscheidend auf die Strafe auswirken: Sollte R. die Tat im
Kokainrausch begangen haben, kann er mit bis zu drei Jahren Haft
davonkommen. Gilt er als zurechnungsfähig, muss er mit einer
lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. (APA)