Graz - Der Prozess gegen den steirischen Zuhälter Werner R. ging am Dienstag im Grazer Straflandesgericht in die letzte Runde. Nach fünf Prozesstagen, die seit Februar stattgefunden hatten, wurde für den letzten Verhandlungstag nur noch ein zusätzliches psychiatrisches Gutachten erwartet. Werner R. wird vorgeworfen, den Kellner eines Nachtclubs getötet und den Besitzer des Etablissements schwer verletzt zu haben. Mitangeklagt ist ein 25-Jähriger, der R. zum Tatort chauffiert haben soll. Werner R. erschien auch am letzten Verhandlungstag freiwillig im Gerichtssaal. Nachdem ein Untersuchungsrichter im August vorigen Jahres vergessen hatte, die Haftverlängerung zu beantragen, musste R. aus der U-Haft entlassen werden. Er befindet sich seither in Freiheit. Kein schnelles Urteil Der Prozess gegen Werner R. begann Ende Februar. Überraschenderweise kam es dann nach viertägiger Verhandlung doch zu keinem Urteil, da sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung zusätzlich einen psychiatrischen Sachverständigen angefordert hatten. Der bisherige Sachverständige hatte sich nicht genau festlegen wollen, ob Werner R. in einem Alkohol- und Kokainrausch gehandelt hatte oder ob er zurechnungsfähig gewesen ist. Bei dem Gutachter handelt es sich um den Münchner Experten Norbert Nedopil, der bereits im Prozess gegen den Bombenbauer Franz Fuchs beigezogen worden war. Die neue Expertise wird sich vermutlich entscheidend auf die Strafe auswirken: Sollte R. die Tat im Kokainrausch begangen haben, kann er mit bis zu drei Jahren Haft davonkommen. Gilt er als zurechnungsfähig, muss er mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. (APA)