Die EU-Kommission spielt ganz offen das Spiel Washingtons
Redaktion
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OB gentechnisch veränderte Organismen (GVO) unschädlich sind oder nicht, vermag derzeit kein Wissenschaftler mit Sicherheit zu sagen. Und doch verlangt die US-Regierung von der Europäischen Union, dass sie das seit 1998 wirksame Handelsmoratorium lockert und die Einfuhr von "Genfood" erlaubt. Die Europäische Kommission wird sich dem Druck, den die Nahrungsmittelindustrie und Washington gemeinsam ausüben, nicht mehr lange widersetzen können. Das ist auch deshalb zu befürchten, weil der zuständige EU-Kommissar Pascal Lamy nicht bereit zu sein scheint, das sogenannte Vorsichtsprinzip zum Leitfaden seiner Politik zu machen.
Von SUSAN GEORGE
Der "uneingeschränkte" Anti-Terror-Krieg der Vereinigten Staaten ist nicht die einzige Konsequenz der Anschläge vom 11. September 2001. Der Terrorismus lieferte George W. Bush auch einen willkommenen Vorwand, um den amerikanischen Kongress im Namen des Patriotismus aufzufordern, ihm die so genannte "Trade Promotion Authority" zu bewilligen. Dieser Blankovollmacht für Verhandlungen über internationale Handelsabkommen, die früher als "Fast Track Authority" bezeichnet wurde, hat das Repräsentantenhaus mit denkbar knapper Mehrheit bereits zugestimmt (216 Ja- gegen 215 Nein-Stimmen). Sollte der Senat ebenfalls grünes Licht geben, kann der Kongress das Verhandlungsergebnis nur noch en bloc annehmen oder ablehnen, was allerdings eher unwahrscheinlicher ist. Ohne "Trade Promotion Authority" fehlt es den Unterhändlern der USA in den Augen ihrer Handelspartner an Glaubwürdigkeit, denn letztere befürchten, die erzielten Verhandlungsergebnisse könnten durch nachträgliche Änderungen im U!
S-Kongress wieder zunichte gemacht werden.
Noch vor der endgültigen Entscheidung des Kongresses mussten die Globalisierungsgegner eine schwere Niederlage hinnehmen, denn die letzte WTO-Ministerkonferenz im November 2001 in Doha war für big business ein unbestreitbarer Erfolg. Nach dem blamablen Fiasko der Milleniumsrunde im Dezember 1999 in Seattle begannen die Globalisierer in der Hauptstadt des Emirats Qatar mit den Verhandlungen, die sie als "Entwicklungsrunde" bezeichnen. Auf der Verhandlungsliste steht damit auch eines der für die unmittelbare Zukunft heikelsten Themen: die Umweltproblematik.
Dass diese Problematik in die Abschlusserklärung von Doha überhaupt Erwähnung fand, war vor allem der Europäischen Union zu verdanken, die dabei von Japan, Norwegen und der Schweiz unterstützt wurde. Die Ablehnungsfront wurde angeführt von Indien, deren Haltung sich mehr oder weniger entschieden die allermeisten Entwicklungsländer anschlossen, aber auch von den USA. Doch die Berücksichtigung der Umweltproblematik hatte ihren Preis und der war ausgesprochen hoch. Das gilt vor allem für eine einschränkende Bestimmung: Die künftigen Verhandlungsergebnisse über die Vereinbarkeit der WTO-Regeln mit dem multilateralen Umweltabkommen (MEA) werden nur für die MEA-Signatarstaaten verbindlich sein. Das setzt einenklaren Anreiz, dem unseligen Beispiel der Vereinigten Staaten zu folgen und das Abkommen erst gar nicht zu unterzeichnen, oder die Ratifizierung sogar wieder aufzuheben. Zum anderen besteht nun die Gefahr, dass die WTO - anders als ursprünglich beabsichtigt - auch in Umweltfragen das letzte Wort behält. Dies hofft zumindest die Wirtschaft und allen voran die im Bereich der Biotechnologie tätigen Unternehmen.
Auch EU-Handelskommissar Pascal Lamy scheint diese Vision zu teilen. Vor der Unterzeichnung der Doha-Erklärung beruhigte er seinen Freund, den US-Handelsbeauftragten Robert Zoellick, in einem Brief: "Sie haben mich wissen lassen, dass Ihre Regierung bezüglich des Handels mit biotechnologischen Produkten und der Umsetzung der handelsbezogenen Aspekte der geltenden und künftigen multilateralen Abkommen zur Biosicherheit in tiefer Sorge sei, und haben dabei auch die Befürchtung geäußert, Europa könnte die in Doha beschlossenen Ergebnisse nutzen, um illegitime Handelsbarrieren zu rechtfertigen. Dazu teile ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Verhandlungsführer der Europäischen Kommission mit, dass dies nicht der Fall sein wird. Ich möchte Ihnen ebenfalls versichern, dass ich diese Verhandlungsergebnisse nicht dazu nutzen werde, die hinsichtlich des Vorsichtsprinzips in der WTO geltende Balance von Rechten und Pflichten zu modifizieren."
Der letzte Satz des Briefs lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Der zuständige Kommissar läßt wissen, dass für die Europäische Union eine Stärkung des Vorsichtsprinzips oder gar eine Umkehrung der Beweislast in puncto Biosicherheit nicht zur Debatte steht. Länder oder Ländergruppen, die ein bestimmtes Produkt nicht einführen wollen - im Fall der EU zum Beispiel hormonbehandeltes Rindfleisch - werden auch künftig den Beweis erbringen müssen, dass das betreffende Produkt gefährlich ist. Das Ausfuhrland hingegen wird der Pflicht, einen Unbedenklichkeitsbeweis zu liefern, weiterhin enthoben sein. Ganz ohne Zweifel war diese Kapitulationserklärung der Preis dafür, dass Washington die Aufnahme die Umweltproblematik in die Abschlusserklärung von Doha akzeptiert hat.
Die konziliante Haltung der Europäischen Union in der sensiblen Frage gentechnisch veränderter Organismen und Lebensmittel (GVO) könnte demnächst schwer wiegende Konsequenzen haben, denn die USA legen im Umgang mit Europa nicht so viel Rücksicht an den Tag wie Kommissar Lamy gegenüber den USA. Kaum einen Monat nach der Konferenz von Doha erhöhte Robert Zoellick den Druck, als er zu verstehen gab, dass die Bush-Regierung der "Verschleppung" der Einfuhrgenehmigung für GVO-Erzeugnisse durch die Europäer nicht länger tatenlos zuzusehen gedenke und die EU-Richtlinien zur Rückverfolgbarkeit und Etikettierung von GVO-haltigen Produkten unter Beschuss nehmen werde.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass in der Union seit 1998 ein Importmoratorium für neue GVO-Produkte gilt. Doch im Juli vorigen Jahres unterbreitete die EU-Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament ein Maßnahmenpaket zur Rückverfolgbarkeit und Etikettierung von GVO-Erzeugnissen, das allerdings noch nicht beschlossen ist. Diese Maßnahmen sollen letztlich dazu dienen, den Weg für GVO-Importe freizumachen und die bittere Pille ein wenig zu versüßen, etwa nach der Devise: Schließlich hätte der Verbraucher ja die "Wahl" zwischen GVO-haltigen und GVO-freien Produkten. Die Vereinigten Staaten wollen aber weder von einem Moratorium noch von Herkunftsnachweisen und Etikettierung etwas wissen. Für sie sind GVO-Erzeugnisse völlig unbedenklich, punktum!
Bei den regelmäßigen EU-Umweltministertreffen stoßen die Vorschläge der Kommission allerdings nach wie vor auf den Widerstand einer Sperrminorität aus Frankreich, Dänemark, Griechenland, Österreich, Italien und Luxemburg - wobei Dänemark unter seiner neuen Mitte-Rechtsregierung ein unberechenbarer Wackelkandidat ist. Überhaupt steht die Minderheit auf schwachen Beinen und hat es mit einer Front von starken Gegenspielern zu tun. Kurz nach Doha, am 6. November 2001, wandten sich 64 amerikanische Agrarmultis und Landwirtschaftsverbände - darunter Cargill und Monsanto, das Farm Bureau und die Grocery Manufacturers - an ihre Minister für Handel und Landwirtschaft sowie an den US-Handelsbeauftragten Zoellick und beklagten sich über das europäische Vorsichtsprinzip und die "illegitimen Maßnahmen und technischen Handelshemmnisse" der Union. Die forderten die amerikanische Regierung auf, nicht länger hinzunehmen, dass die EU fortgesetzt die WTO-Abkommen über sanitäre und phytosanitär!
e Maßnahmen (SPS) sowie über technische Handelshemmnisse missachtet (TBT).
Die US-Lobby, die in Washington mit der Unterstützung des gesamten Regierungsapparats rechnen kann, macht in ihrer Eingabe geltend, dass das EU-Moratorium allein bei Mais Gewinneinbußen von 300 Millionen Dollar verursache. Die Öffnung des europäischen Markts liegt den US-amerikanischen Agrarmultis so besonders am Herzen, weil sie sich bei GVO-Erzeugnissen gute Chancen auf ein Marktmonopol ausrechnen.
In der Tat haben die großen Biotech-Unternehmen Europas die Landwirtschaft wegen des starken Widerstands der Öffentlichkeit abgeschrieben und konzentrieren sich inzwischen auf den Gesundheitssektor. Im Januar 2002 meinte die US-Landwirtschaftsministerin Ann Veneman in einer Rede in Oxford, die Vereinigten Staaten würden sich ja noch auf Grundsätze der "sound science" (der "reinen Naturwissenschaft") stützen, während in Europa inzwischen leider ein konkurrierender Grundsatz namens Vorsichtsprinzip den Ton angebe, das auf der Annahme eines rein theoretischen Risikos zu beruhen scheine. "Dieses Konzept", meinte die Ministerin in Oxford, "könnte einige der vielversprechendsten Agrarprodukte insbesondere aus dem Bereich der Biotechnologien blockieren." Acht Tage später setzte der Unterstaatssekretär im Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium Alan P. Larson, der inzwischen Staatssekretär und Wirschaftsberater im US-Außenministerium geworden ist, noch einen drauf und erklärt!
e in Brüssel, "die Geduld der Vereinigten Staaten ist erschöpft".
Der Druck, die Angelegenheit vor die WTO zu bringen, nimmt ständig zu. Larson hat der EU-Kommission nahegelegt, die Länder der Sperrminorität, allen voran Frankreich, beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu verklagen. Schließlich habe der Gerichtshof schon einmal gegen Frankreich entschieden, als sich das Land wegen der BSE-Krise weigerte, britisches Rindfleisch einzuführen. Larson drohte: "Wir halten uns alle Optionen offen, aber die Staatschefs, Ministerpräsidenten und Außenminister Europas müssen auf die eine oder andere Weise begreifen, dass diese Frage für uns von äußerster Wichtigkeit ist. Wenn sich Europa unangemessen und rechtswidrig verhält, bleibt als einziger Ausweg die Konfrontation."
Der UN-Handelsbeauftrage Zoellick wiederum versorgte im Januar 2002 die Botschafter der USA mit einem 14-seitigen Argumentationspapier, um nötigenfalls widerspenstige WTO-Mitglieder, vor allem unter den EU-Staaten, auf Linie zu bringen. In diesem Papier argumentiert er, die von der EU ins Auge gefassten Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit und Etikettierung von GVO-haltigen Lebens- und Futtermitteln seien "weder anwendbar noch überprüfbar", ihre Umsetzung sei "sehr kostspielig" und sie würden "ihren Zweck nicht erreichen und dem Handel schaden". In jedem Fall zielten sie "auf Produkte, deren Gebrauch bereits genehmigt ist" - womit er natürlich nur die Genehmigung durch US-Behörden meint. Am Schluss seines Papiers stellt Zoellick die Frage, "wie die EU sicherstellen will, dass eine Genehmigung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht aus politischen Erwägungen erteilt wird". Solche erschreckend demokratischen Verhältnisse ließen sich aber vielleicht doch noch !
abwenden, wenn sich die Vereinigten Staaten an die Spielregeln halten würden. Die Kommission könnte ihnen dabei behilflich sein.
Im Oktober 2001 erklärte David Byrne, der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, bei einem Besuch in Washington, er gehe davon aus, dass die EU das Importmoratorium bereits auf dem Ratsgipfel in Barcelona im März 2002 aufheben werde. Ein wenig realistischer äußerte sich drei Monate später Kommissar Lamy, ebenfalls bei einem Besuch in Washington. Die Frage der Importgenehmigung für GVO-Produkte, so seine Einschätzung, könne noch nicht so schnell geregelt werden, und zwar aufgrund des "politischen Klimas" in Europa. Eine "günstigere Gelegenheit" hierfür würde sich "später im Jahr" bieten. Meint er damit vielleicht, das man die Wahlen in Frankreich und Deutschland abwarten müsse?
Auch der EU-Vertreter in Washington und Berater des Ministers für Landwirtschaft, Fischerei und Verbraucherschutz Tony van der Haegen tut sich mit guten Ratschlägen ausgerechnet gegenüber den Amerikanern hervor. Dabei teilt er ihnen in drei wichtigen Punkten mit, was er von seinem Arbeitgeber hält: Erstens sei der Entscheidungsmodus der EU in der GVO-Frage schlicht und ergreifend "unhaltbar". Zweitens und um sich ganz klar verständlich zu machen, meint dieser hohe EU-Vertreter: Wenn die USA die EU bei der WTO verklagen würde, "würden wir verlieren". Nachdem er so die Schwachstellen der Position aufgezeigt hat, die er von Amts wegen vertreten müsste, rät er drittens den Vereinigten Staaten ab, die EU in Sachen Rückverfolgbarkeit und Etikettierung vor das WTO-Streitbeilegungsorgan zu zitieren. Und zwar mit der Begründung, wenn Washington den Streit wider Erwarten verlieren sollte, würde dies "das Vertrauen des Kongresses und der amerikanischen Öffentlichkeit in die WTO zusätzl!
ich erschüttern". Und wenn die USA gewinnen würden? In diesem Fall, meint Van der Haegen, "könnte sich die EU aus politischen Gründen niemals dazu bereit finden, sich dem Schiedsspruch zu beugen". Der anschließende Konflikt wäre "viel schlimmer als der Streit über das hormonbehandelte Rindfleisch".
Durch solche besorgten Ratschläge ins Bild gesetzt, feilt die US-Aministration an ihrer GVO-Strategie und zeigt sich gewillt, die bevorstehenden Wahlen in Frankreich und Deutschland abzuwarten. Damit will sie vermeiden, "dass ein politisch explosiver WTO-Streit zum Wahlkampfthema wird und der biotech-feindlichen Kampagne der grünen Parteien Munition liefert". Festeht allerdings, dass die US-Regierung dabei nicht aus dem Auge verlieren wird.
Deutsch von Bodo Schulze
Susan George ist Vizepräsidentin
von Attac Frankreich, Autorin des
Lugano-Reports und des Buches
„Remettre l'OMC à sa place“ (Paris 2001).
(DER STANDARD, Album, 18./19. Mai 2002)
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