Der türkische Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer hat mehrere Passagen des neuen türkischen Rundfunk- und Fernsehgesetzes beanstandet und deshalb das Verfassungsgericht angerufen. Einige der im Gesetz enthaltenen Verbote seien so vage formuliert, dass sie zur Verunsicherung führten und die Sender davon abhielten, "wahr und objektiv" zu berichten, erklärte der frühere Verfassungsgerichtspräsident am Dienstag. Verbot für Sendungen, die "Furcht verbreiten" oder "Pessimismus und Hoffnungslosikeit schüren" Das in der vergangenen Woche gegen das Veto des Präsidenten verabschiedete Gesetz verbietet unter anderem Sendungen, die "Furcht verbreiten" oder "Pessimismus und Hoffnungslosigkeit schüren". Der EU-Beitrittskandidat Türkei, der sich um eine baldige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen bemüht, hatte wegen des neuen Mediengesetzes auch Kritik aus Brüssel geerntet. In der Türkei hatten Kritiker vor allem geltend gemacht, dass das Gesetz die Bildung von Monopolen begünstige und die Meinungsfreiheit durch die Höhe der vorgesehenen Strafen eingeschränkt werde. Dem Gesetz zufolge dürfen Medienunternehmer künftig bis zu 50 Prozent eines Radio- oder Fernsehsenders kontrollieren. Bisher waren höchstens 20 Prozent erlaubt. (APA/dpa)