Inland
Salzburg: ÖVP fordert Abschaffung der Ambulanzgebühr für Hörbehinderte
Finanzielle Entlastung nötig da ärztliche Versorgung fast ausschließlich in Gehörlosenambulanz möglich ist
Salzburg - Eine Befreiung von der Ambulanzgebühr für
Hörbehinderte in den Gehörlosen-Ambulanzen fordert Salzburgs
Spitals-Landesrätin Maria Haidinger (V). Nach mehreren Vorsprachen
bei Gesundheitsminister Herbert Haupt (F) habe sie nun mit Vertretern
der Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer eine Lösung gefunden, wie
diese Befreiung rechtlich einfach ermöglicht werden könnte, sagte
Haidinger. Weil die niedergelassenen Ärzte der Gebärdensprache nicht mächtig
sind, müssten Gehörlose beim Arztbesuch jedes Mal einen Dolmetscher
mitnehmen. "Das ist natürlich ausgesprochen unangenehm, wenn man mit
dem Arzt über private, intime Dinge sprechen will", so Haidinger. Das
Land Salzburg hat deshalb nach dem Vorbild der Barmherzigen Brüder in
Linz im Landeskrankenhaus eine Gehörlosenambulanz eingerichtet, wo
Ärzte ordinieren, die die Gebärdensprache beherrschen.
"Es handelt sich also um keine Sonderambulanz", so die
Landesrätin. Die Hörbehinderten könnten genau so gut zu
niedergelassenen Ärzten gehen, wenn es welche gäbe, die die
Gebärdensprache könnten. Nach einem Gespräch mit dem Direktor der
Salzburger Gebietskrankenkasse, Harald Seiss, und Salzburgs
Ärztekammer-Präsident Reiner Brettenthaler, an dem auch Juristen
dabei waren, gebe es nun einen Lösungsvorschlag. Im Zuge der
anstehenden ASVG-Novelle solle der betreffende Passus um folgenden
Satz ergänzt werden: "Der Behandlungsbeitrag darf nicht eingehoben
werden ... Bei Behandlung von Personen mit Behinderungen, für die
außerhalb von Krankenanstalten keine spezielle ärztliche Versorgung
zur Verfügung steht, z.B. für Gehörlose und Hörbehinderte."
"Mit dieser gesetzlichen Ergänzung würde eine sachlich
gerechtfertigte finanzielle Entlastung für Personen erzielt werden,
die alleine auf Grund ihrer Behinderung mit erheblichen sozialen
Nachteilen konfrontiert sind. Zur Klärung und Beseitigung bisheriger
Zweifelsfälle sollte diese gesetzliche Ergänzung rückwirkend zum 19.
April 2001 in Kraft gesetzt werden", so Haidinger. (APA)