Salzburg - Eine Befreiung von der Ambulanzgebühr für Hörbehinderte in den Gehörlosen-Ambulanzen fordert Salzburgs Spitals-Landesrätin Maria Haidinger (V). Nach mehreren Vorsprachen bei Gesundheitsminister Herbert Haupt (F) habe sie nun mit Vertretern der Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer eine Lösung gefunden, wie diese Befreiung rechtlich einfach ermöglicht werden könnte, sagte Haidinger. Weil die niedergelassenen Ärzte der Gebärdensprache nicht mächtig sind, müssten Gehörlose beim Arztbesuch jedes Mal einen Dolmetscher mitnehmen. "Das ist natürlich ausgesprochen unangenehm, wenn man mit dem Arzt über private, intime Dinge sprechen will", so Haidinger. Das Land Salzburg hat deshalb nach dem Vorbild der Barmherzigen Brüder in Linz im Landeskrankenhaus eine Gehörlosenambulanz eingerichtet, wo Ärzte ordinieren, die die Gebärdensprache beherrschen. "Es handelt sich also um keine Sonderambulanz", so die Landesrätin. Die Hörbehinderten könnten genau so gut zu niedergelassenen Ärzten gehen, wenn es welche gäbe, die die Gebärdensprache könnten. Nach einem Gespräch mit dem Direktor der Salzburger Gebietskrankenkasse, Harald Seiss, und Salzburgs Ärztekammer-Präsident Reiner Brettenthaler, an dem auch Juristen dabei waren, gebe es nun einen Lösungsvorschlag. Im Zuge der anstehenden ASVG-Novelle solle der betreffende Passus um folgenden Satz ergänzt werden: "Der Behandlungsbeitrag darf nicht eingehoben werden ... Bei Behandlung von Personen mit Behinderungen, für die außerhalb von Krankenanstalten keine spezielle ärztliche Versorgung zur Verfügung steht, z.B. für Gehörlose und Hörbehinderte." "Mit dieser gesetzlichen Ergänzung würde eine sachlich gerechtfertigte finanzielle Entlastung für Personen erzielt werden, die alleine auf Grund ihrer Behinderung mit erheblichen sozialen Nachteilen konfrontiert sind. Zur Klärung und Beseitigung bisheriger Zweifelsfälle sollte diese gesetzliche Ergänzung rückwirkend zum 19. April 2001 in Kraft gesetzt werden", so Haidinger. (APA)