Graz - Die Staatsanwaltschaft Graz hat nach dem tragischen Selbstmord der zehnjährigen Tina gerichtliche Vorerhebungen gegen den Vater des Mädchens eingeleitet. Die Untersuchungen gehen in Richtung des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Der Bundesheer-Offizier Gerhard B. hat selbst zugegeben, die Waffe nicht sorgfältig genug verwahrt zu haben. Waffengesetz-Übertretung B. wird sich außerdem wegen einer Übertretung nach dem Waffengesetz verantworten müssen. Seine privaten Waffen, insgesamt drei Pistolen, waren ihm bereits am Mittwoch abgenommen worden. Die Walther PPK Kal. 7.65 , mit der sich Tina das Leben nahm, war in einem unversperrten Kleiderschrank aufbewahrt - getrennt von der Munition, wie der Vater beteuert. Privatsphäre Seitens des Bundesheeres verweist man darauf, dass sich das tragische Geschehen ausschließlich auf die Privatsphäre des Offiziers beschränke: "Wir bedauern es zutiefst und haben unserem Kameraden Betreuung angeboten", heiß es aus dem Militärkommando. Gerhard B., der am Fliegerhorst Graz-Thalerhof beschäftigt ist, wurde bis auf weiteres vom Dienst freigestellt. Schon am Mittwoch hatte der geschockte Mann an alle Eltern appelliert, sich für ihre Kinder Zeit zu nehmen und auch scheinbar unbedeutende Dinge mit ihnen zu besprechen. Zu oft höre man an den Kindern vorbei. Neue Erkenntnisse über das Motiv von Tina, sich das Leben zu nehmen, gib es indessen nicht. Eine Rolle, wenn auch nicht die ausschlaggebende, dürfte die Unzufriedenheit der Vorzugsschülerin mit der Schule spielen. (APA)