Wien - Ein Wiener Arzt ist wegen sechs Jahren Bezug ungerechtfertigter Notstandshilfe im Wiener Straflandesgericht wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zehn Monaten unbedingter Haft und 20 Monate auf Bewährung verurteilt worden. Ungerechtfertigte Notstandshilfe "Das sind Sozialgelder der Öffentlichen Hand, die den Ärmsten der Bevölkerung zustehen! Sie zählen nicht dazu", meinte der Vorsitzende Hans-Peter Januschke in der Urteilsbegründung. Neben dem langen Tatzeitraum - der Arzt hatte sechs Jahre hindurch Notstandshilfe bezogen - wurde die "außerordentlich unkooperative Uneinsichtigkeit" als Erschwerungsgrund heran gezogen. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit des Mediziners sowie seine "neurotische Persönlichkeit", wie der Richter formulierte. Seit 1989 übt der Mann seinen Beruf nicht mehr aus und bezieht von der Ärztekammer eine Invaliditätspension von zuletzt monatlich knapp 800 Euro. Von 1993 bis 1998 ließ sich der Arzt darüber hinaus insgesamt 45.130 Euro an Sozialhilfe auszahlen. Laut Staatsanwalt Franz Steif in nicht gerechtfertigter Weise, da der Mann zusätzlich an vier Firmen beteiligt ist und aus mehreren Zinshäusern Mieteinnahmen lukriert. Die Verteidigerin wandte ein, diese Einkünfte seien im Zuge familiärer Verbindlichkeiten an die Banken zediert worden bzw. hätte es bis 1995 keine Mieteinnahmen gegeben. Eine Argumentation, die den Schöffensenat nicht überzeugte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte bat um Bedenkzeit, Staatsanwalt Franz Steif gab vorerst keine Erklärung ab. (APA)