Österreich
Wiener Arzt bezog sechs Jahre lang Notstandshilfe
Zehn Monate unbedingte Haft - Invaliditätspension und Einnahmen aus Firmenbeteiligungen und Zinshäusern "verschwiegen"
Wien - Ein Wiener Arzt ist wegen sechs Jahren Bezug ungerechtfertigter Notstandshilfe im Wiener Straflandesgericht wegen schweren
gewerbsmäßigen Betrugs zu zehn Monaten unbedingter Haft und 20 Monate auf Bewährung verurteilt worden. Ungerechtfertigte Notstandshilfe
"Das sind Sozialgelder der Öffentlichen Hand, die den Ärmsten der
Bevölkerung zustehen! Sie zählen nicht dazu", meinte der Vorsitzende
Hans-Peter Januschke in der Urteilsbegründung. Neben dem langen
Tatzeitraum - der Arzt hatte sechs Jahre hindurch Notstandshilfe
bezogen - wurde die "außerordentlich unkooperative Uneinsichtigkeit"
als Erschwerungsgrund heran gezogen. Mildernd waren die bisherige
Unbescholtenheit des Mediziners sowie seine "neurotische
Persönlichkeit", wie der Richter formulierte.
Seit 1989 übt der Mann
seinen Beruf nicht mehr aus und bezieht von der Ärztekammer eine
Invaliditätspension von zuletzt monatlich knapp 800 Euro.
Von 1993 bis 1998 ließ sich der Arzt darüber hinaus insgesamt
45.130 Euro an Sozialhilfe auszahlen. Laut Staatsanwalt Franz Steif
in nicht gerechtfertigter Weise, da der Mann zusätzlich an vier
Firmen beteiligt ist und aus mehreren Zinshäusern Mieteinnahmen
lukriert. Die Verteidigerin wandte ein, diese Einkünfte seien im Zuge
familiärer Verbindlichkeiten an die Banken zediert worden bzw. hätte
es bis 1995 keine Mieteinnahmen gegeben. Eine Argumentation, die den
Schöffensenat nicht überzeugte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte bat um
Bedenkzeit, Staatsanwalt Franz Steif gab vorerst keine Erklärung ab. (APA)