Wien - Die Abfertigung ist Eigentum des Arbeitnehmers. Stirbt dieser, geht das Geld an die Erben. Das ist derzeit so und ändert sich auch durch die Abfertigung neu prinzipiell nicht. Mit der neuen Regelung wird das System sogar noch transparenter: Jeder Arbeitnehmer - und bald auch Selbstständige - hat bei den zuständigen Kassen ein ihm zugewiesenes Konto mit seinem Geld, während bisher die Arbeitgeber "anonyme" Rückstellungen bilden mussten.Beim Tod des Anspruchsberechtigten muss jetzt der Arbeitgeber und zukünftig die Kasse vor Auszahlung sechs Prozent Lohnsteuer bezahlen. Dann fällt noch die Erbschaftssteuer an, die sich nach dem Grad der Verwandtschaft und der Höhe der Abfertigung richtet und zwischen zwei und 60 Prozent betragen kann. Dennoch kann es sein, dass die Erben in vielen Fällen durch die Finger schauen - nämlich dann, wenn der Anspruchsberechtigte seine Abfertigung in eine auf den ersten Blick sehr verlockende Rentenversicherung eingebracht hat. Geld weg Der Finanzminister verzichtet nämlich auf die sechsprozentige Lohnsteuer und sämtliche Versicherungs-, Kapital- und Zinsertragssteuern, wenn eine Abfertigung in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese garantiert dann eine steuerfreie Zusatzrente auf Lebenszeit. Stirbt allerdings der Versicherungsnehmer ein Jahr, nachdem er beispielsweise 70.000 Euro eingezahlt hat, ist das Geld weg. Ausnahmen gibt es nur, wenn ausdrücklich eine zusätzliche Witwenpension oder Waisenpension (für Kinder bis 27 Jahre) abgeschlossen wurde. Wer sein Geld im Falle des Falles auch an Lebensgefährten, ältere Nachkommen oder andere Verwandte vererben will, darf das Steuerzuckerl der Rentenversicherung nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist es sinnvoller, sich das Geld auszahlen zu lassen und in "normale" Investmentfonds zu investieren, meint auch der Steuerberater und Finanzexperte Karl Bruckner. Die Freiheit, sein Geld beliebig zu vererben, wird mit dem Abzug der Lohnsteuer von sechs Prozent und den dann anfallenden Kapital- und Zinsertragssteuern, die in den Fonds anfallen, "erkauft". (Michael Moravec, DER STANDARD, Printausgabe 24.5.2002)