Wien - Die Diskriminierung von Homosexuellen im Schulbuch
"Welt des Lebens 4" kritisieren die Grünen in einer parlamentarischen
Anfrage. In dem für die 4. Klasse AHS zugelassenen Lehrbuch heißt es
unter anderem, dass "das eigentliche Ziel des menschlichen
Geschlechtslebens und seiner Erotik der andersgeschlechtliche Partner
ist" und Homosexualität "eine biologische Fehlhaltung" sei. In der
Anfragebeantwortung findet Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V)
nichts Diskriminierendes an den Formulierungen und meint, dass "die
Fragen sachlich im Geiste gegenseitiger Achtung angesprochen" seien. "Die Selbstbefriedigung (Masturbation, Onanie) mag eine
gelegentliche sexuelle Entspannung bringen, sollte aber stets nur
eine Notlösung bleiben. Denn das eigentliche Ziel des menschlichen
Geschlechtslebens und seiner Erotik ist der andersgeschlechtliche
Partner", heißt es laut Grünen in dem Bio-Buch, und weiter: "Manchmal
kommt es vor, dass Menschen zu einem gleichgeschlechtlichen Partner
sexuelle Beziehungen entwickeln. Sie sind homosexuell. Bei Frauen
spricht man von lesbischer Beziehung. Es ist dies eine biologische
Fehlhaltung."
Für den Grünen Bildungssprecher Dieter Brosz sind das
Informationen, "die keineswegs dem wissenschaftlichen Stand
entsprechen und als diskriminierend gegenüber Lesben und Schwulen
einzustufen sind". Sie seien geeignet, lesbischen und schwulen
Schülern die Annahme der Fehlerhaftigkeit ihrer Persönlichkeit nahe
zu bringen und sie somit in ihrem Reifungs- und Bildungsprozess zu
behindern anstatt zu unterstützen.
Gehrer betont in ihrer Anfragebeantwortung dagegen, dass es in
unserer pluralistischen Gesellschaft keine einheitliche Auffassung
gebe. Leitvorstellungen der verschiedenen Gesellschaftsgruppen seien
sachlich und im Geiste gegenseitiger Achtung zu diskutieren. "Ich
glaube, dass in den genannten Schulbüchern die Fragen sachlich im
Geiste gegenseitiger Achtung angesprochen sind", so Gehrer. Wie die
Ministerin weiter erklärte, ist im Schuljahr 2002/2003 eine
Neuauflage des 1988 approbierten Buches vorgesehen. Die endgültige
Formulierung werde nach einer neuerlichen Beurteilung durch eine
Gutachterkommission festgelegt. (APA)