Europas führende Verbände der Wirtschaftszweige Anwendungs- und Unterhaltungssoftware, Musik, Film und Video forderten eine einheitliche gesetzliche Regelung gegen die wachsende Bedrohung durch Raubkopien und Piraterie. Auf einem zweitägigen Antipiraterie-Seminar, das am Freitag unter der EU-Ratspräsidentschaft in Madrid stattfand, erörterten die Verbände die wesentlichen Ursachen von Urheberrechtsverletzungen und Piraterie, die den Kreativ-Branchen jährlich Milliardenschäden zufügen. Gleichzeitig wurden fünf konkrete Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung der Piraterie vorgestellt. Jährlich Schäden in Milliardenhöhe "Piraterie schädigt die Wirtschaftszweige Anwendungs- und Unterhaltungssoftware, Musik, Film und Video gleichermaßen. Allein in Europa verursacht der Diebstahl urheberrechtlich geschützter Werke jährlich Schäden in Milliardenhöhe", so die Business Software Alliance ( BSA ) in einer Aussendung: "Diese Verluste bedrohen Arbeitsplätze und hindern die weitere Entwicklung dieser Industriezweige beziehungsweise Investitionen in technologische und kreative Entwicklungen. Zudem verursacht die eskalierende Piraterie EU-weit erhebliche Einbußen an staatlichen Steuereinnahmen". "Raubkopierer finanzieren Drogen- und Waffenhandel" Die Industrievertreter warnten vor den weitreichenden negativen Auswirkungen von Piraterie und Produktfälschungen urheberrechtlich geschützter Werke. Nach Meinung der Vertreter "wächst eine Schattenwirtschaft heran, die es kriminellen Vereinigungen ermöglicht, weitere kriminelle Aktivitäten wie Drogen- und Waffenhandel sowie Geldwäsche und Terrorismus zu finanzieren. Die Tatsache, dass die nationalen Gesetze der Mitgliedsstaaten derzeit widersprüchlich und nicht ausreichend harmonisiert sind, macht es diesen Gruppen umso leichter". Schnelle verbindliche Umsetzung gefordert "Es ist zwingend nötig, dass die EU jetzt schnell die notwendigen Schritte verbindlich umsetzt", betonte Francisco Mingorance, Director of Policy der Business Software Alliance Europe. "Derzeit profitieren Produktpiraten aus der Schwäche und Widersprüchlichkeit der nationalen Gesetze die den Markt zersplittern. Dieses Übel wird sich ohne einheitliche Regelung noch verschärfen, sobald weitere Mitgliedsländer der Europäischen Union beitreten." "Spider Man" und "Star Wars II"-Kopien beschlagnahmt Alle Wirtschaftszweige für geistiges Eigentum beobachten derzeit, wie Internetpiraterie und konventionelle Piraterie immer mehr zusammenwachsen. Einer der Hauptgründe sind die drastisch gesunkenen Preise der Vervielfältigungsstechnik für CDs. Dara MacGreevy, Vice President der Motion Picture Association bemerkte hierzu: "Produktpiraten benutzen das Internet, um illegale Kopien von Filmen herunter zu laden. Dann brennen sie diese Kopien auf CD-ROMs oder DVDs. Erst letzte Woche konnten wir im Rahmen unseres Anti-Piraterieprogrammes gemeinsam mit den staatlichen Einsatzkräften vor Ort ein größeres illegales Presswerk ausheben, in dem Kopien von ‚Spider Man‘ und ‚Star Wars: Episode II‘ aus dem Internet auf DVD gebrannt wurden. Mehr als 10.000 Disks und 31 DVD-Brenner wurden hierbei beschlagnahmt. MacGreevy weiter: "Die EU sollte jetzt sehr schnell eine verbindliche Umsetzung der EU-Enforcement Direktive vorantreiben. Gleich darauf ist es dringend geboten, in einem weiteren Schritt die Strafgesetzgebung EU-weit zu vereinheitlichen". Die fünf Punkte Europäische Vertreter aus den Branchen Film, Video, Musik sowie Business- und Unterhaltungssoftware waren sich in ihrer Einschätzung einig und forderten von der EU, fünf wesentliche Punkte in die Vorgaben für eine einheitliche Regelung aufzunehmen.
  • 1. Einheitliche Regelungen für abschreckende Strafen sowie Schadensersatz: dies soll verhindern, dass Piraten gelegentliche Schadensersatzforderungen als kalkulierbare Kosten betrachten, die ihren Gewinn nur geringfügig schmälern.
  • 2. Schnelle Klärung der Urheberrechte: Verzögerungen vor Gericht müssen verhindert werden, damit Piraten der Verfolgung durch die Justiz nicht entkommen.
  • 3. Beschlagnahmung und Aufbewahrung von Beweismitteln: effektive Maßnahmen zur vorläufigen Beschlagnahmung ermöglichen es, durch Piraterie erzeugte Produkte schnell als Beweismittel zu beschlagnahmen, bevor sie von Kriminellen zerstört werden können.
  • 4. Das Recht auf Informationen über Hersteller und Vertreiber von Piraterieprodukten: Eine zwingende Aussagepflicht ermöglicht es, die gesamte Kette vom Vertreiber bis hin zum kriminellen Hersteller der Ware zu verfolgen.
  • 5. Zwingende Einführung eines Source Identification Codes (SID): solch ein zwingend vorgeschriebener Identifikationscode ermöglicht es, die Quellen aller jährlich in Europa gefertigten digitaler Datenträger bis hin zu ihrem Ursprung zu verfolgen.(red)