Wien - Das neue Abfertigungssystem ab 1. Jänner 2003 basiert auf monatlichen Zahlungen des Arbeitgebers für alle Beschäftigten an so genannte Mitarbeitervorsorgekassen. Diese laufenden Abfertigungs-Beitragszahlungen sind bis zur gesetzlich fixierten Höhe von 1,53 Prozent des monatlichen Bruttolohns des Arbeitsnehmers steuerfrei. Über 1,53 Prozent hinausgehende Beiträge werden bei den Beschäftigten als "normaler" steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, dass er für die höheren freiwilligen Beiträge alle Sozialversicherungsbeiträge, die Dienstgeberbeiträge - etwa zum Familienlastenausgleichsfonds - sowie die Kommunalsteuer abführen muss. Steuerzuckerl wird gestrichen

Im Leistungsfall nach Beendigung des Dienstverhältnisses wird die gesetzliche Abfertigung dem begünstigten Steuersatz von sechs Prozent unterworfen. Dies galt bisher auch für freiwillige Abfertigungen bis zu einem Höchstausmaß von drei zusätzlichen Monatsentgelten. Dieses Steuerzuckerl will der Finanzminister streichen. Beide Sozialpartnerseiten hoffen allerdings diesen Punkt aus der Abfertigung alt retten zu können und den Finanzminister bis zur parlamentarischen Beschlussfassung vor dem Sommer noch zu erweichen. Nach Schätzungen geht es hier um ein zusätzliches Steueraufkommen in Höhe von 72,67 Millionen Euro (eine Milliarde S). Die Arbeiterkammer spricht von einer "massiven versteckten Lohnsteuererhöhung".

Die bisherige Sonderregelung für Sozialpläne bleibt indes bestehen. Auch künftig werden freiwillige Einmalzahlungen an Arbeitnehmer bis zur Höhe 21.801,8 Euro (vormals 300.000 S) nur dem halben Einkommenssteuersatz unterworfen. Diese Bestimmung in Kombination mit den bisherigen drei steuerbegünstigten Zusatzentgelten ("Golden Handshake") hat ihre Bedeutung bei größeren Personalabbaumaßnahmen. (Michael Bachner, Der Standard, Printausgabe, 25.05.2002)