Madrid - Im Streit um die Reform der Arbeitslosenhilfe in Spanien haben sich die Fronten zwischen Regierung und Gewerkschaften weiter verhärtet. Als Reaktion auf die Ausrufung eines 24-stündigen Generalstreiks am Vortag des am 21. Juni beginnenden EU-Gipfels in Sevilla verabschiedete die Regierung das umstrittene Gesetz im Eilverfahren per Dekret. Die Reform wurde bereits am Samstag im Amtsblatt veröffentlicht und kann somit an diesem Montag in Kraft treten. Die Gewerkschaften warfen Ministerpräsident Jose Maria Aznar einen autoritären Stil vor und sprachen von einer Provokation. Zwar muss das Gesetz formal noch vom Parlament ratifiziert werden. Da die konservative Volkspartei (PP) aber die absolute Mehrheit hat, sind größere Änderungen nicht zu erwarten. Die Regelung sieht unter anderem strengere Bedingungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld vor. So soll einem Arbeitslosen, der im ersten Anlauf eine "adäquate" Stelle ablehnt, die staatliche Unterstützung für drei Monate gestrichen werden. Nach der dritten Ablehnung sollen die Zahlungen ganz entfallen. Als zumutbar gilt ein Arbeitsplatz, der bis zu 30 Kilometer vom Wohnort entfernt ist und in einer Stunde erreicht werden kann. Bruch Die sozialistische und kommunistische Opposition warf der Regierung vor, es auf einen Bruch des Dialogs zwischen den Sozialpartnern angelegt zu haben. Nach Ansicht der Gewerkschaften beweist Aznar mit seiner Haltung, dass er nie an einem Kompromiss interessiert war. Die Regierung hielt den Gewerkschaften ihrerseits Starrsinn vor. Das Gesetz werde die Arbeitslosen ermuntern, aktiv eine neue Stelle zu suchen. Die Reform sei notwendig, um die hohe Arbeitslosigkeit von derzeit 11,5 Prozent zu reduzieren. Der Generalstreik am 20. Juni wird der erste seit der Amtsübernahme Aznars im Jahr 1996 sein. (APA)