Europa
Spanien: Streit zwischen Regierung und Gewerkschaften
Gesetz über Arbeitslosenhilfe wurde im Eilverfahren verabschiedet
Madrid - Im Streit um die Reform der Arbeitslosenhilfe
in Spanien haben sich die Fronten zwischen Regierung und
Gewerkschaften weiter verhärtet. Als Reaktion auf die Ausrufung eines
24-stündigen Generalstreiks am Vortag des am 21. Juni beginnenden
EU-Gipfels in Sevilla verabschiedete die Regierung das umstrittene
Gesetz im Eilverfahren per Dekret. Die Reform wurde bereits am
Samstag im Amtsblatt veröffentlicht und kann somit an diesem Montag
in Kraft treten. Die Gewerkschaften warfen Ministerpräsident Jose
Maria Aznar einen autoritären Stil vor und sprachen von einer
Provokation. Zwar muss das Gesetz formal noch vom Parlament ratifiziert werden.
Da die konservative Volkspartei (PP) aber die absolute Mehrheit hat,
sind größere Änderungen nicht zu erwarten. Die Regelung sieht unter
anderem strengere Bedingungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld vor.
So soll einem Arbeitslosen, der im ersten Anlauf eine "adäquate"
Stelle ablehnt, die staatliche Unterstützung für drei Monate
gestrichen werden. Nach der dritten Ablehnung sollen die Zahlungen
ganz entfallen. Als zumutbar gilt ein Arbeitsplatz, der bis zu 30
Kilometer vom Wohnort entfernt ist und in einer Stunde erreicht
werden kann.
Bruch
Die sozialistische und kommunistische Opposition warf der
Regierung vor, es auf einen Bruch des Dialogs zwischen den
Sozialpartnern angelegt zu haben. Nach Ansicht der Gewerkschaften
beweist Aznar mit seiner Haltung, dass er nie an einem Kompromiss
interessiert war. Die Regierung hielt den Gewerkschaften ihrerseits
Starrsinn vor. Das Gesetz werde die Arbeitslosen ermuntern, aktiv
eine neue Stelle zu suchen. Die Reform sei notwendig, um die hohe
Arbeitslosigkeit von derzeit 11,5 Prozent zu reduzieren. Der
Generalstreik am 20. Juni wird der erste seit der Amtsübernahme
Aznars im Jahr 1996 sein.
(APA)