Wien - Die Beziehung der heimischen Automobilwirtschaft zum Finanzministerium ist derzeit zumindest partiell gestört. Der Grund: Die zuständigen Beamten im Haus in der Wiener Himmelpfortgasse weigern sich, so genannte Kompaktvans, siebensitzige Kleinbusse mit Außenmaßen von Familienautos, in die Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Fahrzeuge aufzunehmen. Diese Steuerbegünstigung ist aber ein gewichtiges Marketingargument für die Importeure und Händler, wenn es um den Verkauf an Firmenkunden, also Autos für betriebliche Nutzung, geht.
Konkret geht es um vier Autos: Opel Zafira, Honda Stream, Toyota Avensis Verso, Mitsubishi Space Wagon. Bis auf Letzteren sind dies Geräte, die erst seit relativ kurzer Zeit auf dem Markt sind. Zumindest hat es sie noch nicht gegeben, als die "Liste der steuerlich anerkannten Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinautobusse" erstmals erstellt wurde. Der Europäische Gerichtshof hob wie berichtet im Jänner 2002 die - noch von SP-Finanzminister Viktor Klima erstellte - österreichische Regelung der Vorsteuerabzugsberechtigung auf, da diese der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie widersprochen hat. Der gesetzliche Zustand vom Zeitpunkt vor dem Jahr 1996 wurde wiederhergestellt. Und damals gab es eben noch keine siebensitzigen Kompaktvans.
Opel läuft Sturm
Vor allem Opel Austria läuft Sturm gegen die Weigerung, den Kompaktvan in die Liste aufzunehmen. Intern wird mit einem Umsatzausfall von bis zu fünf Millionen Euro argumentiert (was die Worst-Case-Variante ist, sprich: Opel würde dann keinen einzigen Zafira mehr verkaufen).
Der zuständige Beamte, Sektionschef-Vize Peter Quantschnigg, bleibt aber hart: "Der Zafira kommt nicht hinein", sagt er auf S
TANDARD
-Anfrage. Vorwürfe der Autowirtschaft, ein "ästhetisches Urteil eines Beamten" würde über Steuerbegünstigungen entscheiden - Quantschnigg nennt den Zafira "kästchenförmig, nicht kastenförmig" -, weist dieser zurück, er stütze sich auf gültige Judikatur (konkret ein Verwaltungsgerichtshofurteil aus dem Jahr 1985). Er sei nicht bereit, die Anforderung - Außenmaße, Zuladungskapazität, Kastenform - so zu ändern, dass der Opel hineinkommt. "Wir machen keine Lex Zafira."
"Lex Voyager"
Zum Hintergrund: Schon vor 1996 wurden die Grenzen so gesetzt, dass der im Eurostar-Werk in Graz gefertigte Chrysler Voyager die Hürde schaffte (damals die Kritik: "Lex Voyager"). Auch Opel hat ein Werk in Österreich, kürzlich wurde ein großer Auftrag über Getriebeproduktion nach Wien-Aspern vergeben.
In der Autowirtschaft gibt es bereits Klagsdrohungen - allerdings noch keine offenen. Man überlege, die Causa vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, heißt es in Importeurskreisen. Der Ausschluss geschehe nur dem "Nulldefizit" zuliebe. Trotzdem hofft man auf eine Grassersche Weisung, auf eine neue Verordnung oder ein neues Gesetz. Eine S
TANDARD
-Anfrage dazu blieb bisher unbeantwortet. (Leo Szemeliker, der Standard, Printausgabe, 27.05.2002)