Der deutsche Internet-Unternehmer Kim Schmitz ist wegen verbotenen Insiderhandels zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Damit konnte der 28-Jährige den Gerichtssaal in München am Montag nach vier Monaten U-Haft als freier Mann verlassen. Das Amtsgericht verurteilte Schmitz außerdem zu 100.000 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig. Schmitz ist der erste Angeklagte in Deutschland, der wegen Insiderhandels verurteilt wurde. Er hatte den Aktienkurs des angeschlagenen Internet-Schnäppchenjägers LetsBuyIt.com Anfang 2001 künstlich in die Höhe getrieben. Freimütige Angaben Die Vorsitzende Richterin Regina Holstein hielt Schmitz zugute, dass er freimütige Angaben über den Insiderhandel gemacht hatte. Strafschärfend bewertete sie, dass er bereits mehrfach vorbestraft ist und mit den illegalen Aktiengeschäften über 1,1 Millionen Euro Gewinn gemacht hatte. Sanieren Schmitz hatte damals ankündigt, das Unternehmen mittels seiner Kimvestor AG mit bis zu 50 Millionen Euro sanieren zu wollen. Wenig später verkaufte der Jungunternehmer seine kurz zuvor für 345.000 Euro erworbenen Aktien zum vierfachen Preis. Gläubiger aus der Zuhälter-Szene Schmitz, eine der schillerndsten Figuren in der New Economy, war im Jänner in der thailändischen Hauptstadt Bangkok festgenommen worden, wohin er nach eigenen Angaben aus Furcht vor Gläubigern aus der Zuhälter-Szene geflüchtet war. Kurz darauf war er nach München ausgeliefert worden. Kontakte Mit seinem Hang zur Selbstinszenierung hatte Schmitz für Schlagzeilen in der Boulevardpresse gesorgt - unter anderem mit einer Riesenparty auf einer Yacht am Rande des Formel-Eins-Rennens in Monaco vor einem Jahr. Der Jungunternehmer war damals mit einem Konvoi aus fünfzehn gemieteten Ferraris von München nach Monaco gefahren und hatte dort eine Woche lang mit Rotlichtgrößen, aber auch Geschäftsleuten gefeiert. Die Kosten für das Fest bezifferte er am Montag mit knapp 1,8 Millionen Euro. Er habe damals Kontakte für seine Firmen aufbauen wollen. Hacker Der frühere Computer-Hacker war 1997 bereits zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Damals war er in die Computer-Netze von verschiedenen Firmen und Behörden eingestiegen. Später verdiente Schmitz sein Geld damit, Unternehmen Schutzsoftware vor Hacker-Angriffen zu verkaufen. (APA/AP)