Im Vorfeld des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG), das derzeit vom Infrastrukturministerium und der Obersten Fernmeldebehörde ausgearbeitet wird und im Herbst 2002 im Parlament beschlossen werden soll, hat die Telekom Austria-Mobilfunktochter Mobilkom Austria eine Lockerung der Regulierung für die künftigen Mobilfunkmärkte gefordert. Der UMTS-Markt benötige zwar eine Aufsicht (ex-post-Regulierung), aber keine Regulierung im Vorhinein (ex-ante), sagte Mobilkom-Generaldirektor Boris Nemsic bei einer Pressekonferenz. Neue Methoden Die "europaweite Überversorgung mit UMTS-Konzessionären" bedinge auch neue Spielregeln bei der Verwaltung für die Frequenzen für die dritte Mobilfunkgeneration UMTS (Universal Mobile Telecommunications System), betonte Nemsic. Im neuen TKG sollte daher ein gegenseitiger Verkauf bzw. Weitervermietung von Frequenznutzungsrechten zwischen UMTS-Betreibern (so genanntes Frequency Trading) erlaubt werden. Wechsel Da vermutlich nicht alle sechs österreichischen UMTS-Lizenzinhaber ihr Frequenzspektrum vollständig ausnutzen würden, sollte ein Eigentümerwechsel der Frequenzen erlaubt werden, fordert Nemic. Außerdem sollte mittelfristig die Nutzung von 1800er-GSM-Frequenzen für UMTS (Frequency Refarming) ermöglicht werden, damit eventuelle Kapazitätsengpässe überwunden werden könnten. Übereinstimmung Die europaweite Harmonisierung in der Telekom-Regulierung, wie sie künftig von den vier neuen EU-Telekom-Richtlinien vorgesehen ist, begrüßt die Mobilkom. Derzeit würden Ex-Monopolisten europaweit unterschiedlich und internationale Player in Österreich bevorzugt behandelt, was zu einer Wettbewerbsverzerrung führe. Entscheidungen des Regulators wie etwa die Festsetzung der Zusammenschaltungsgebühren sollten künftig nur mehr in Übereinstimmung mit den europäischen Vergleichsmärkten getroffen werden, fordert Nemsic. Ewige Nummer Die von der EU vorgesehene Rufnummernportabilität, über die Kunden bei einem Betreiberwechsel ihre Rufnummer inklusive Netzvorwahl mitnehmen können, sollte hingegen erst eingeführt werden, wenn alle offenen Punkte gelöst seien, betonte Mobilkom-Regulierungsexperte Alexander Zuser. Das neue Service bringe eine Tarif-Intransparenz für Kunden und sei von technisch ungelösten Problemen sowie hohen Umstellungskosten geprägt. Grenzwerte Erneuert hat die Mobilkom heute ihre Forderung nach einer verbindlichen Festlegung von Grenzwerten über ein bundesweit einheitliches Bundesemissionsschutzgesetz für alle Sendeanlagen: Die Rechtsunsicherheit werde von Monat zu Monat größer, bemerkte Zuser. (APA)