Telekom
Mobilkom fordert Regulierungs-Lockerung für UMTS-Markt im neuen TKG
Nemsic: Verkauf bzw. Vermietung von UMTS-Frequenzen erlauben - Europaweite Harmonisierung der Telekom-Regulierung begrüßt
Im Vorfeld des neuen Telekommunikationsgesetzes
(TKG), das derzeit vom Infrastrukturministerium und der Obersten
Fernmeldebehörde ausgearbeitet wird und im Herbst 2002 im Parlament
beschlossen werden soll, hat die Telekom Austria-Mobilfunktochter
Mobilkom Austria
eine Lockerung der Regulierung für
die künftigen Mobilfunkmärkte gefordert. Der UMTS-Markt benötige zwar
eine Aufsicht (ex-post-Regulierung), aber keine Regulierung im
Vorhinein (ex-ante), sagte Mobilkom-Generaldirektor Boris Nemsic bei
einer Pressekonferenz.
Neue Methoden
Die "europaweite Überversorgung mit UMTS-Konzessionären" bedinge
auch neue Spielregeln bei der Verwaltung für die Frequenzen für die
dritte Mobilfunkgeneration UMTS (Universal Mobile Telecommunications
System), betonte Nemsic. Im neuen TKG sollte daher ein gegenseitiger
Verkauf bzw. Weitervermietung von Frequenznutzungsrechten zwischen
UMTS-Betreibern (so genanntes Frequency Trading) erlaubt werden.
Wechsel
Da vermutlich nicht alle sechs österreichischen UMTS-Lizenzinhaber
ihr Frequenzspektrum vollständig ausnutzen würden, sollte ein
Eigentümerwechsel der Frequenzen erlaubt werden, fordert Nemic.
Außerdem sollte mittelfristig die Nutzung von 1800er-GSM-Frequenzen
für UMTS (Frequency Refarming) ermöglicht werden, damit eventuelle
Kapazitätsengpässe überwunden werden könnten.
Übereinstimmung
Die europaweite Harmonisierung in der Telekom-Regulierung, wie sie
künftig von den vier neuen EU-Telekom-Richtlinien vorgesehen ist,
begrüßt die Mobilkom. Derzeit würden Ex-Monopolisten europaweit
unterschiedlich und internationale Player in Österreich bevorzugt
behandelt, was zu einer Wettbewerbsverzerrung führe. Entscheidungen
des Regulators wie etwa die Festsetzung der
Zusammenschaltungsgebühren sollten künftig nur mehr in
Übereinstimmung mit den europäischen Vergleichsmärkten getroffen
werden, fordert Nemsic.
Ewige Nummer
Die von der EU vorgesehene Rufnummernportabilität, über die Kunden
bei einem Betreiberwechsel ihre Rufnummer inklusive Netzvorwahl
mitnehmen können, sollte hingegen erst eingeführt werden, wenn alle
offenen Punkte gelöst seien, betonte Mobilkom-Regulierungsexperte
Alexander Zuser. Das neue Service bringe eine Tarif-Intransparenz für
Kunden und sei von technisch ungelösten Problemen sowie hohen
Umstellungskosten geprägt.
Grenzwerte
Erneuert hat die Mobilkom heute ihre Forderung nach einer
verbindlichen Festlegung von Grenzwerten über ein bundesweit
einheitliches Bundesemissionsschutzgesetz für alle Sendeanlagen: Die
Rechtsunsicherheit werde von Monat zu Monat größer, bemerkte Zuser. (APA)